Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

Arbeitgeberpräsident Hundt: Kompromissvorschlag nur ein erster Schritt - Beitragssatz von 22 Prozent nicht akzeptabel

(Berlin) - Der beim gestrigen Rentengespräch von der Bundesregierung vorgelegte Kompromissvorschlag zur nachgelagerten Besteuerung der privaten kapitalgedeckten Aufwendungen für die Altersvorsorge kann nur ein erster Schritt sein. Bundesregierung und Opposition sind aufgefordert, jetzt ein Konzept zu entwickeln, das mittel- und langfristig die Steuerfreiheit aller Altersvorsorgeaufwendungen verwirklicht. Nur dann wird die private kapitalgedeckte Alterssicherung den notwendigen Impuls bekommen, erklärte Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt am 14. Juni in Berlin.

Weiter steigende Sozialversicherungsbeiträge sind für den Aufbau einer privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge sowie für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft kontraproduktiv. Daher muss ein Ansteigen des Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung auf bis zu 22 Prozent unbedingt verhindert werden. Dadurch würden nicht nur die sozialen Zwangsabgaben für die Beschäftigten, sondern auch die gesetzlichen Lohnzusatzkosten für die Betriebe erhöht, sagte Hundt.

Die Kritik der Gewerkschaften, mit dem Ausbau und der Förderung einer privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge werde die paritätische Finanzierung der Alterssicherung aufgegeben, wies Hundt entschieden zurück. Die Bundesregierung sieht mit dem für die deutsche Wirtschaft nicht akzeptablen Anstieg der gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträge auf bis zu 22 Prozent sogar einen Ausbau der paritätisch finanzierten Altersversorgung vor. Die private Vorsorge kann und muss aber Sache jedes Einzelnen sein und darf nicht zu Lasten des Faktors Arbeit gehen.

Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und den damit verbundenen Finanzierungsproblemen der gesetzlichen Rentenversicherung brauchen wir die Konzentration auf eine Basissicherung. Nur durch weitergehende Strukturreformen kann der Anstieg des Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung verhindert werden. Weder Bundesregierung noch Opposition haben dazu bisher hinreichende Vorschläge vorgelegt. Notwendig ist eine schneller als bisher vorgesehene Senkung des Nettorentenniveaus durch den Einbau weiterer Korrekturfaktoren in die Rentenanpassungsformel. Ziel muss dabei insbesondere sein, die heutigen Rentner und die rentennahen Jahrgänge, z.B. durch Berücksichtigung der Verlängerung der Lebenserwartung, stärker in den notwendigen Generationenausgleich einzubeziehen. Aus Sicht der Arbeitgeber ist zudem eine weitere schrittweise Anhebung der abschlagsfreien Altersgrenzen bzw. eine Erhöhung der Abschläge bei vorzeitigem Rentenbezug unvermeidlich, sagte der BDA-Präsident.

Quelle und Kontaktadresse:
BDA, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Tel.: (030) 20 33-18 00, Fax: (030) 20 33-18 05

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