Pressemitteilung | Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) - Hauptstadtbüro

Arbeitnehmer-Entsendegesetz und Mindestarbeitsbedingungengesetz / Möllenberg: „Teilerfolg wird unsere Aktivitäten beflügeln“

(Berlin) - Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) bewertet den Kabinettsbeschluss zur Schaffung weiterer Branchen-Mindestlöhne „als weiteren Schritt in die richtige Richtung“, hat ihr Vorsitzender, Franz-Josef Möllenberg, am Mittwoch erklärt. „Mit den im Mindestarbeitsbedingungengesetz vorgesehenen Instrumenten Hauptausschuss und Fachausschuss können sich Arbeitgeber, die bisher den Abschluss von Tarifverträgen verweigern, nicht mehr verstecken.“ Dies betreffe Schlachthöfe, Teile der Fleischindustrie, des Fleischerhandwerks und Bäckerhandwerks sowie Teile des Gastgewerbes.

„Es ist positiv, dass CDU und CSU einsehen mussten, dass gegen den Widerstand der Mehrheit des Volkes nicht immer nur auf das freie Spiel der Marktwirtschaft verwiesen werden kann“, so Möllenberg.

Neben der Systematik der Branchen-Mindestlöhne müsse nun die Höhe geklärt werden. „Wir werden an einer Untergrenze von 7,50 Euro festhalten.“

Der NGG-Vorsitzende kündigte an: „Dieser Teilerfolg wird uns beflügeln bei unseren Aktivitäten für einen branchenübergreifenden gesetzlichen Mindestlohn von zunächst 7,50 Euro.“

Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Hauptstadtbüro Dr. Karin Vladimirov, Pressesprecherin Luisenstr. 38, 10117 Berlin Telefon: (030) 288849693, Telefax: (030) 288849699

(sh)

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