Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Vermögensberater e.V. (BDV)

Arbeitnehmer sollen bei betrieblicher Altersvorsorge selbst entscheiden

(Frankfurt/M.) - Dr. Reinfried Pohl, Vorsitzender des Bundesverbandes Deutscher Vermögensberater (BDV) mit mehr als 6.000 Mitgliedern, weist darauf hin, dass der vom Gesetzgeber beschrittene Weg zur Förderung der kapitalgedeckten Altersvorsorge in die richtige Richtung geht. Jedoch sind nach seiner Auffassung schnelle Anpassungen notwendig, um diesen Schritt tatsächlich zum Erfolg zu führen.

Die staatlich geförderten Möglichkeiten zur Gehaltsumwandlung im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge sind ein idealer Weg für Arbeitnehmer, um effektiv für das Alter vorzusorgen. Doch ist eine flächendeckende Durchdringung dieser neuen Fördermöglichkeit ebenso wenig wie bei der Riester-Rente zu beobachten. "Aus einer Vielzahl von Kundengesprächen haben die Mitglieder des BDV ermittelt, dass die Bindung des Altersvorsorgeangebots an den Arbeitgeber die so dringend benötigte Akzeptanz gefährdet", sagt Dr. Pohl. Hintergrund hierfür sei, dass bei der betrieblichen Altersvorsorge der Arbeitgeber Vertragspartner des Versorgungsunternehmens ist. So haben Arbeitnehmer jetzt zwar Anspruch darauf, dass der jeweilige Arbeitgeber ein Angebot der betrieblichen Altersvorsorge durch Entgeldumwandlung anbietet. Doch kann allein der Arbeitgeber bestimmen, in welcher Form und bei welcher Gesellschaft er den Vertrag abschließt. Das heißt, dass die Arbeitnehmer akzeptieren müssen, dass Teile ihres Gehaltes in eine vom Arbeitgeber ausgewählte Vorsorge-Form fließen. "Das führt in vielen Fällen dazu, dass Arbeitnehmer von ihrem gesetzlichen Anspruch der Entgeltumwandlung Abstand nehmen", so Dr. Pohl.

Ein weiterer Grund mangelnder Akzeptanz ist, dass ein Berufswechsel die Fortführung eines einmal abgeschlossenen Vertrages zur betrieblichen Altersvorsorge erschwert. Ist der neue Arbeitgeber nicht bereit, einen schon bestehenden Vertrag aus einem vorherigen Arbeitsverhältnis zu übernehmen, müssen Arbeitnehmer bei jedem Arbeitsgeberwechsel einen neuen Vertrag abschließen. Im Laufe eines langen Berufslebens kann auf diese Weise schnell eine unübersichtliche Zahl von Verträgen entstehen, bei denen jeweils neue Kosten für den Vertragsabschluss anfallen.

Laut Dr. Pohl ließen sich diese Probleme allerdings leicht beheben. Als Erfolgsmuster verweist er auf die Einführung der vermögenswirksamen Leistungen zur Stärkung der privaten Vermögensbildung, die sich bis heute einer hohen Akzeptanz bei Arbeitnehmern erfreut. "Wie bei diesem Angebot sollte der Gesetzgeber die jetzige Rechtslage dahingehend ändern, dass die Arbeitnehmer bei Entgeltumwandlungen selbst Vertragspartner des Versorgungsunternehmens werden. Die sonstigen Bedingungen der betrieblichen Altersvorsorge können weiterhin gelten", so der BDV-Vorsitzende.

Nur wenn diese Anpassungen möglichst schnell vorgenommen werden, ließe sich verhindern, dass sich die offensichtlichen Akzeptanzprobleme bei Arbeitnehmern auf Dauer verfestigen und so den positiv eingeschlagenen Weg zur kapitalgedeckten Altersvorsorge in Deutschland gefährden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Vermögensberater Werner Hussong, Geschäftsführer Wilhelm-Leuschner-Straße 23, 60329 Frankfurt am Main, Tel: 069/ 256261-30 Fax: 069/ 256261-49

Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands

NEWS TEILEN: