Pressemitteilung | KAV NW e.V. - Kommunaler Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen

Arbeitsminister Schneider beschädigt ÖPNV / Ministerentscheid verursacht Kostensteigerungen von rd. 40 Mio. Euro und gefährdet Arbeitsplätze

(Münster) - In ihrer heutigen Sitzung haben Vorstand und Hauptausschuss des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Nordrhein-Westfalen (KAV NW) die gestrige Entscheidung des Arbeitsministers, bei zukünftigen Ausschreibungen des öffentlichen Personennahverkehrs neben dem kommunalen Nahverkehrstarifvertrag (TV-N NW) nicht auch den Tarifvertrag des privaten Onmibusgewerbes (NWO) als repräsentativen Tarifvertrag zuzulassen, einstimmig und mit deutlichen Worten kritisiert. Die Entscheidung wurde von den Vertretern der "kommunalen Tariffamilie" als rechtlich nicht haltbar und in der Sache nicht nachvollziehbar bewertet. Wie die durch die Ministerentscheidung verursachten jährlichen Mehrkosten in Höhe von rd. 40 Mio. Euro finanziert werden sollen, bleibt völlig offen. Lässt sich die Kostensteigerung nicht gegenüber den Kunden durchsetzen, droht eine Reduzierung des Leistungsangebots.

Unmittelbar von der Entscheidung betroffen sind ca. 10.000 Arbeitsplätze im Bereich des privaten Omnibusverkehrs. Durch den Ministerentscheid werden die hier bisher angewandten tarifvertraglichen Entgeltregelungen des privaten Onmibus-gewerbes vom Markt genommen. Das von ver.di vorgeschobene Argument des Kampfes gegen Dumpinglöhne geht an der Realität vorbei, liegt das dortige Tarifniveau doch insgesamt 30 Prozent über dem nordrhein-westfälischen Mindestlohn.

Verlierer sind insbesondere auch die kommunalen Nahverkehrsunternehmen, die den TV-N NW nutzen. Die in langwierigen Verhandlungen erreichte, bis 2019 befriedete Tarifsituation wird durch die Ministerentscheidung gefährdet. Der KAV NW war stolz darauf, gemeinsam mit den Gewerkschaften mit dem TV-N NW im öffentlichen Tarifverbund eine Alternative zur vollständigen Privatisierung des ÖPNV gefunden zu haben. Mit dem Restrukturierungstarifvertrag wird seit 2001 eine Annäherung an den privaten Wettbewerb angestrebt. Im Gegenzug haben die Arbeitgeber Beschäftigungssicherung zugesagt. Die Wahrung von Besitzständen für Altbeschäftigte war nur möglich über eine Mischkalkulation im Wege einer mit den Gewerkschaften vereinbarte Anmietquote für Aufträge an private Unternehmen, soweit diese tarifgebunden sind. Dies war bisher durch den NWO-Tarifvertrag gegeben. Diese Möglichkeit der Mischkalkulation wird durch den Ministerentscheid ohne Not zerschlagen.

Indem ver.di hinter den Kulissen massiv gegen den NWO-Tarifvertrag agiert und erheblichen Einfluss auf die Entscheidung des Ministers genommen hat, hat die Gewerkschaft die bisherige Geschäftsgrundlage des TV-N NW aufgekündigt. Die Sachargumente des KAV NW, der kommunalen Spitzenverbände und zahlreicher (Ober-)Bürgermeister und Landräte sind ignoriert worden. Die Entscheidung des Arbeitsministers richtet sich im Ergebnis gegen die kommunale Tariffamilie, gegen die kommunalen Nahverkehrsunternehmen und deren Beschäftigte und gegen die grundgesetzlich geschützte Tarifautonomie. Auch werden die mittelständischen Busunternehmen in ihrem Bestand und deren Arbeitsplätze gefährdet.

Quelle und Kontaktadresse:
Kommunaler Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen Pressestelle Werth 79, 42275 Wuppertal Telefon: (0202) 255130, Telefax: (0202) 2551313

(tr)

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