Pressemitteilung | k.A.

Arzneimittel im Supermarkt

(Frankfurt am Main) - Große Einzelhandelsketten bieten inzwischen freiverkäufliche Arzneimittel in ihren Märkten anbieten. Dies hat zu erheblichen Diskussionen geführt, vor allem in der Apothekerschaft. Dort war von einer "Trivialisierung" des Arzneimittels die Rede und von fehlender fachlicher Beratung des Kunden. Die Hintergründe:







Es gibt drei Kategorien von Arzneimittel:







Verschreibungspflichtige Arzneimittel: Sie dürfen nur in der Apotheke gegen Vorlage eines ärztlichen Rezepts abgegeben werden.







Apothekenpflichtige Arzneimittel: Neben den verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sind dies Präparate der Selbstmedikation, also die vom Patienten ohne vorherige ärztliche Konsulation gekaufte Arzneimittel.







Freiverkäufliche Arzneimittel: Einige Medikamente - z. B. Vitamine, Stärkungsmittel, Franz-Branntwein, medizinische Tees, Erkältungsmittel, Melissengeist - dürfen auch im Einzelhandel verkauft werden. Schmerzmittel beispielsweise bekommt man nicht im Supermarkt.







Während verschreibungspflichtige und apothekenpflichtige Arzneimittel der Arzneimittelpreisverordnung unterliegen und überall dasselbe kosten, kann der Apotheker wie der Einzelhändler die Preise freiverkäuflicher Medikamente selbst kalkulieren. Hier sind also Sonderangebote z.B. möglich.







Ob ein Arzneimittel als verschreibungspflichtig, apothekenpflichtig oder freiverkäuflich eingestuft wird, hängt von einer Risikoabschätzung ab. Dabei sind u.a. die Fragen zu klären, wie groß die Gefahr von Nebenwirkungen ist und wie hoch die Risiken durch eine Falschanwendung des Medikaments. Bei freiverkäuflichen Arzneimitteln geht man davon aus, daß der Patient selbst bei einer falschen Anwendung keine gravierenden gesundheitlichen Risiken eingeht.







Neue Arzneimittel werden grundsätzlich für zunächst fünf Jahre der Verschreibungspflicht unterstellt. Ein Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Berlin schlägt dem Bundesgesundheitsminister vor, ob und welche Medikamente in die Apothekenpflicht überführt, also ohne ärztliches Rezept erworben werden können. Einer entsprechenden Verordnung muss dann der Bundesrat zustimmen.







Das Marktvolumen der freiverkäuflichen Arzneimittel beläuft sich auf rund zwei Milliarden Mark. Das sind rund vier Prozent des gesamten deutschen Arzneimittelmarkts (zu Endverbraucherpreisen).







Marktvolumen (1996) 2000 Millionen DM



davon 630 Millionen DM in Apotheken



880 Millionen DM in Drogeriemärkten



300 Millionen DM in Verbrauchermärkten



260 Millionen DM in Reformhäusern.











Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) sieht den zunehmenden Verkauf von Arzneimitteln in Verbrauchermärkten mit gemischten Gefühlen.







1. Die psychologische Komponente: Beim Verbraucher könnte sich der Eindruck verfestigen, Medikamente seien Alltagswaren. Dies könnte den leichtfertigen Umgang mit Medikamenten fördern.







2. Die fachliche Komponente: Der Apotheker kann im Zweifel besser über Arzneimittel beraten und ggfs. auch erkennen, ob er seinem Kunden den Arztbesuch nachlegen muss. Ein Verkäufer mit Sachkenntnisprüfung - falls er überhaupt präsent ist - ist hier überfordert.







3. Die wirtschaftliche Komponente: Die Nachfragemacht großer Verbraucherketten kann zu einem Ertragsverfall bei freiverkäuflichen Medikamenten führen, bei denen die Gewinnspannen bereits heute sehr gering sind. Kleinere Unternehmen sind diesem Druck durch die Einkaufskonditionen möglicherweise auf Dauer nicht gewachsen.



Quelle und Kontaktadresse:
Quelle: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI)

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