Pressemitteilung | (bvse) Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.

Asbesthaltige Nachtspeicheröfen: Annahme bei kommunalen Sammelstellen für Elektroaltgeräte "sehr problematisch"

bvse fordert: Entsorgung muss sicher für Mensch und Umwelt erfolgen

(Bonn) - Wie soll die Entsorgung ausgedienter und asbesthaltiger Nachtspeicheröfen organisiert werden? Diese Frage beschäftigt die Experten in Deutschland derzeit, weil im Zuge der weiter steigenden Gebäudesanierungsmaßnahmen und den damit verbundenen staatlichen Förderungen damit zu rechnen ist, dass der Stoffstrom ausgedienter Nachtspeicheröfen in den nächsten Jahren stark zunehmen wird. Der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. rechnet damit, dass Hunderttausende dieser Geräte in den nächsten Jahren zur Entsorgung anstehen.

Die überwiegende Zahl älterer Nachtspeicheröfen enthalten schwach gebundenes Asbest, Speichersteine mit hohen Chromgehalten sowie PCB-haltige elektrische Bauteile. Eine verlässliche Abgrenzung nach Baujahren ist in der Praxis nicht möglich, doch die Mehrzahl dieser Geräte kamen ab 1960 bis Anfang 1980 in Ein- und Mehrfamilienhäusern zum Einsatz.

Immer öfter landen diese Nachtspeicheröfen bei den kommunalen Sammelstellen für die Entsorgung von alten Elektrogeräten aus privaten Haushalten. Das ist jedoch nach Auffassung des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. "sehr problematisch".

Wie bvse-Vizepräsident Ullrich Didszun erläutert, müssen bei den asbesthaltigen Nachtspeicheröfen sowohl bei der Demontage, wie auch beim Transport, der Lagerung und der Verwertung die technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 519 beachtet werden. Daher sollte schon mit der Demontage in Haushalten auch nur eine Fachfirma beauftragt werden, die dies nachweisen kann. Wenn jedoch Privatpersonen die kostenlosen kommunalen Annahmestellen für Elektrogeräte nutzen, würde oft schon die privat vorgenommene Demontage und der Transport diesen strengen Vorschriften "in keiner Weise" genügen.

Viele der kommunalen Annahmestellen sind zudem auf die Annahme dieser Geräte nicht vorbereitet, es fehlen unter Umständen erforderliche bauliche, beziehungsweise technische Voraussetzungen und auch das Personal ist nicht immer nach den Vorschriften der Gefahrenstoffverordnung TRGS 519 ausgebildet.

Didszun: "Die Folge ist, dass diese gefährlichen Geräte in der täglichen Praxis wie gewöhnliche Haushaltsgroßgeräte in der sogenannten Sammelgruppe 1 gesammelt und zu den entsprechenden Erstbehandlungsanlagen transportiert werden.

Dabei ist besonders problematisch, dass schon kleine Beschädigungen an den Geräten, zum Austritt krebserregender asbesthaltiger Fasern führen können."

Gerade diese Beschädigungen sind aber sowohl bei der gemeinsamen Erfassung als auch beim anschließenden Transport mit Haushaltsgroßgeräten zu erwarten, berichtet Thomas Engmann, stellvertretender Vorsitzender des bvse-Fachverband Schrott, E-Schrott und Kfz-Recycling.

Die Verwertungsanlagen stünden dann oft vor dem Problem, bereits teilzerstörte Geräte angeliefert zu bekommen und von der Weißen Ware separieren zu müssen. Ein den Anforderungen an die Arbeitssicherheit und Gesundheit genügender Schutz der Mitarbeiter ist dabei schlichtweg nicht möglich.

"Durch Leckagen in einem alten, asbesthaltigen Nachtspeicherofen können konzentriert mehr Asbestfasern freigesetzt werden, als in zehn Jahren Betrieb heraus geblasen werden", kritisiert Engmann. Darüber hinaus kann die gemeinsame Sammlung letztlich dazu führen, dass die Eigenvermarktung der Sammelgruppe 1 für die Kommunen uninteressant wird und Ähnliches gilt ebenso für die Konditionen im Herstellersystem, wenn die Entsorgungskosten asbesthaltiger Heizgeräte die Erlöse übersteigen.

Der bvse spricht sich daher strikt gegen eine gemeinsame Erfassung asbesthaltiger Nachtspeicheröfen mit Haushaltsgroßgeräten der Sammelgruppe 1 aus und plädiert für eine getrennte Sammlung der Geräte. "Aufgrund der Schadstoffgehalte in den Geräten, ist es nicht zu verantworten, dass erhebliche Gesundheitsrisiken, hervorgerufen durch eine unsachgemäße Erfassung und Transport, auf das Personal an den Erstbehandlungsanlagen übertragen wird, betont bvse-Vizepräsident Ullrich Didszun.

Der bvse fordert daher, dass asbesthaltige Nachtspeicheröfen direkt nach der fachgerechten Demontage den zugelassenen Fachbetrieben zugeführt werden. Sollten dennoch Geräte bei den kommunalen Annahmestellen abgegeben werden, müssten diese dort separiert gelagert werden, und zwar in der Form, dass die Vorschriften der TRGS 519 Anwendung finden und die Geräte auch nur an solche Unternehmen weitergegeben werden, die die entsprechende Befähigung im Umgang mit den Geräten besitzen.

Das ElektroG lasse es in diesem Zusammenhang durchaus zu, dass die Kommunen zur Annahme und Behandlung der Geräte mittelständische Recyclingbetriebe einbinden, die über die notwendigen Genehmigungen und Erfahrungen verfügen.

Im Zuge des hohen Bedarfs an Gebäudesanierungsmaßnahmen und den damit verbundenen Förderungen ist damit zu rechnen, dass der Stoffstrom ausgedienter gefährlicher Nachtspeicheröfen in den nächsten Jahren stetig zunehmen wird. Thomas Engmann: "Wir dürfen die Augen vor diesem Problem nicht verschließen und darauf hoffen, dass mit der Novelle des ElektroG irgendwann eine rechtliche Klarstellung erfolgt. Das Gefährdungspotenzial für die Mitarbeiter in den Recyclinganlagen ist einfach zu hoch und es muss jetzt an einer Lösung gearbeitet werden".

Quelle und Kontaktadresse:
bvse Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. Jörg Lacher, Leiter, Politik und Kommunikation Hohe Str. 73, 53119 Bonn Telefon: (0228) 988490, Telefax: (0228) 9884999

NEWS TEILEN: