Auch eine ständige Wiederholung alter Argumente erhöht nicht deren Bedeutung / Gesetzlicher Mindestlohn birgt erhebliche Risiken für Beschäftigung und Preissteigerungen
(Greifswald/Schwerin) - Nachdem im Sommer 2006 der Landtag sich bereits einmal mit dem Thema Mindestlohn befasst hatte, wird das Thema nun als Forderung einiger politischer Gruppierungen und des DGB wieder hochgezogen.
Die VUMV hatte am 29. Juni 2006 in einer Presseinformation auf die Risiken hingewiesen. Nach Zahlen des Institutes der deutschen Wirtschaft sind in Ostdeutschland 22 Prozent der Beschäftigten betroffen, wenn ein Mindestlohn von 7,50 Euro gesetzlich verankert wird.
"Verteilt werden kann nur das, was zuvor erwirtschaftet wurde. Nur die Betroffenen in den einzelnen Branchen können den Verteilungsspielraum und das Spannungsfeld zwischen Vergütung, Erträgen und Beschäftigung am besten beurteilen. Deshalb hat es sich in Deutschland bewährt, dass die Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter dieses selbst aushandeln", fasst heute (25. Januar 2007) in Greifswald der Präsident der Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V. (VUMV), Klaus Hering, den Ausgangspunkt der Überlegungen zusammen.
Wenn diese in einer Branche wie z.B. der Bauwirtschaft oder der Gebäudereinigung wegen des Anbieterdruckes aus Nachbarländern es selbst für notwendig halten, einen eigenen Mindestlohn zu vereinbaren, ist dieses gesetzlich möglich und immer die bessere Lösung. Auf deren Antrag kann dann sogar der Staat einen Tarifvertrag für alle Beschäftigten als allgemeinverbindlich erklären.
Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Marcus Kremers, Pressesprecher
Eckdrift 93, 19061 Schwerin
Telefon: (0385) 6356100, Telefax: (0385) 6356151
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