Aufbewahrungsfrist für DDR-Lohnunterlagen verlängern
(Berlin) - Die Volkssolidarität fordert die Bundesregierung dringend auf, eine Verlängerung der Aufbewahrungsfrist für Lohnunterlagen von DDR-Betrieben und Einrichtungen mindestens bis zum 31. Dezember 2007 zu ermöglichen. Nur so kann gesichert werden, dass weit über eine Million Bürger in den neuen Ländern noch ihre Rentenkonten klären und Rentenansprüche sichern können. Das erklärte der Bundesgeschäftsführer der Volkssolidarität, Dr. Bernd Niederland, am Mittwoch (23. August 2006) in Berlin zur Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Deutschen Bundestag (Bundestagsdrucksache 16/2385).
Damit Nachteile bei der Berechnung des Rentenanspruchs vermieden werden, müssen die Versicherten noch ausreichend Möglichkeiten haben, ihre Rentenkonten zu klären. Dass Beitragszahlungen auch glaubhaft gemacht werden können, ist aus unserer Sicht kein Ersatz für konkrete Nachweise, schon gar nicht bei eventuellen rentenrechtlichen Streitigkeiten. Deshalb wäre es bei der großen Anzahl ungeklärter Konten richtig, die Aufbewahrungsfrist mindestens um ein Jahr zu verlängern. Bundesregierung und die Regierungen der neuen Länder und Berlins sollten dazu im Interesse der Betroffenen eine schnelle Klärung herbeiführen, forderte Niederland.
Trotz umfangreicher Informations- und Aufklärungsarbeit rechnet die Deutsche Rentenversicherung Bund für Ende 2006 mit insgesamt 1,3 Millionen ungeklärten Versicherungskonten von Versicherten in den neuen Bundesländern.
Dabei seien die ungeklärten Konten der Versicherten, die in die alten Länder verzogen sind (2,54 Millionen zwischen 1991 und 2004), noch nicht einmal berücksichtigt. Die Klärung der Rentenkonten ist jedoch eine wichtige Voraussetzung, um Rentenansprüche zu sichern. Dazu werden Nachweise benötigt, die in vielen Fällen bei den von den Ländern beauftragten Archiv- und Dokumentationszentren erhältlich sind, die Lohnunterlagen von DDR-Betrieben und Einrichtungen aufbewahren. Die Pflicht zur Aufbewahrung solcher Unterlagen soll jedoch zum 31. Dezember 2006 enden.
Die Rentenversicherungsträger sollten nach Ansicht der Volkssolidarität die Versicherten noch direkter ansprechen. Dazu sollte geprüft werden, den betroffenen Personenkreis auch ausdrücklich nochmals anzuschreiben. Niederland kündigte an, dass die Volkssolidarität ebenfalls verstärkt dafür werben wolle, mehr Versicherte in den neuen Ländern zur Klärung ihrer Rentenkonten zu veranlassen.
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