Pressemitteilung | Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) - Hauptstadtbüro

Aufhebung der Freigabe für das Joint Venture aus EWE und Telekom

(Berlin/Bonn) - Zur Aufhebung der Freigabe für das Joint Venture aus EWE und Telekom durch das OLG Düsseldorf erklärt der Geschäftsführer des Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO), Dr. Stephan Albers:

"Kooperationen sind ein ganz wichtiger Baustein für den flächendeckenden Glasfaserausbau in Deutschland, denn sie reduzieren den Überbau und beschleunigen den Ausbau. Daher begrüßen wir Kooperationen wie das Gemeinschaftsunternehmen ,Glasfaser Nordwest' von EWE und Telekom, das zugesagt hat, 1,5 Millionen Glasfaseranschlüsse bis in die Gebäude und Wohnungen zu bauen.

Gerade vor dem Hintergrund, dass das Gemeinschaftsunternehmen allen interessierten Unternehmen einen diskriminierungsfreien offenen Netzzugang anbietet, um Endkunden mit zukunftssicherem Glasfaser-Internet zu versorgen, sehen wir den Beschluss mit Sorge. Dies gilt umso mehr, als dass das Bundeskartellamt bei der ursprünglichen Freigabe des Joint Ventures erstmals ein Unternehmen verpflichtet hatte, das Prinzip der "Gleichwertigkeit des Zugangs" (Equivalence of Input - EoI) zu gewährleisten. Das EoI-Konzept sieht vor, dass Vorleistungsnachfrager auf dieselben sachlichen und personellen Ressourcen zugreifen wie der Vertrieb von EWE und Telekom. Dadurch können zum Beispiel dieselben Datenbanken zur Information über Anschlüsse und dieselben Technikerressourcen für Bereitstellungen und Entstörungen genutzt und damit das Risiko eines Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung erheblich reduziert werden.

Ausserdem besteht die Gefahr, dass kooperative Ausbaumodelle allgemein in Frage gestellt und potenzielle Ausbaupartner abgeschreckt werden. Das ist leider ein schlechtes Signal für den Glasfaserausbau in Deutschland."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) Annika Sasse-Röth, Pressesprecherin Invalidenstr. 91, 10115 Berlin Telefon: (030) 58580-410, Fax: (030) 58580-412

(mj)

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