Pressemitteilung | Verbraucherzentrale Bayern e.V.

Ausbildung oder Studium: Was sich bei der Krankenversicherung ändert Die Verbraucherzentrale Bayern informiert

(München) - Wer in den nächsten Wochen mit einer beruflichen Ausbildung beginnt oder ein Studium antritt, muss wichtige Änderungen beim Krankenversicherungsschutz beachten. So sind Auszubildende nicht mehr bei den gesetzlich krankenversicherten Eltern beitragsfrei mitversichert. Sie müssen selbst Mitglied einer Krankenkasse werden und können eine von über 230 gesetzlichen Kassen auswählen. „Wichtig ist, dass Azubis spätestens zwei Wochen nach Start der Ausbildung ihre Wahl der Krankenkasse mitteilen“, betont Heidemarie Krause-Böhm, Krankenversicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Beträgt die Ausbildungsvergütung nicht mehr als 325 Euro im Monat, zahlt der Arbeitgeber die Beiträge zur Sozialversicherung alleine.

Auch Studienanfänger werden grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wer allerdings vor dem Studium über die Eltern in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert war, kann diesen Status bis zum 25. Lebensjahr fortführen. Ansonsten ist der Beitrag zur studentischen Pflichtversicherung zu entrichten. Er ist gesetzlich festgelegt und bei allen Krankenkassen gleich. 49,40 Euro für die Krankenversicherung und 7,92 Euro für die Pflegeversicherung müssen Studierende monatlich im Wintersemester 2007/2008 zahlen. Ab dem Alter von 23 Jahren haben Kinderlose für die Pflegeversicherung noch einen Zuschlag von 1,17 Euro dazuzurechnen. Weitere Informationen gibt es in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale (Adressen unter www.verbraucherzentrale-bayern.de).

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Bayern e.V. Ingrid Kreuzer, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mozartstr. 9, 80336 München Telefon: (089) 539870, Telefax: (089) 537553

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