Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
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Ausdünnung von Postfilialen inakzeptabel und gesetzeswidrig / vzbv: Der Gesetzgeber muss dem Marktführer bindende Vorgaben machen

(Berlin) - Als inakzeptabel und kundenfeindlich hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die Ankündigungen der Deutschen Post AG zur Ausdünnung ihres Filialnetzes bezeichnet. "Dies zeugt von einem geradezu erschreckenden Kundenverständnis der Post", so Patrick von Braunmühl, stellvertretender Vorstand des vzbv. Die Post-Grundversorgung der Bürger sei verfassungsrechtlich verankert. Der vzbv rief die Mitglieder des Deutschen Bundestages auf, sich nicht der rein marktwirtschaftlich motivierten Argumentation der Post anzuschließen.

Maßstab für die künftige Regelung zur Postversorgung müsse der Anspruch der Bürger auf eine qualitativ hochwertige und flächendeckende Versorgung zu bundesweit einheitlichen Preisen sein.

Der für die Briefbeförderung zuständige Postvorstand Hans Dieter-Petram hatte in einem Mediengespräch geäußert, spätestens mit dem geplanten Fall des Briefmonopols zur Jahreswende 2007/08 das Filialnetz vor allem in ländlichen Gebieten deutlich auszudünnen. Seine Androhung: Zwar werde die Post auch künftig selbst im kleinsten Dorf Brief und Pakete zuzustellen, gleichzeitig werde sie aber den Kundenzugang zu ihrem Produktangebot vor allem in der Fläche drastisch einschränken.

"Die aktuelle Ansage der Post zeigt, wie wenig ernst es ihr tatsächlich mit ihren bisherigen Zusicherungen ist", so Patrick von Braunmühl. Erst im April 2004 hatte sich die Deutsche Post AG in Form einer freiwilligen Selbstverpflichtung auf ein Dienstleistungsangebot festgelegt, das zum Teil noch über die bestehenden gesetzlichen Universaldienstverpflichtungen hinausging. Unter anderem verpflichtete sich die Post darin, weiterhin 12.000 Filialen zu unterhalten und in "zusammenhängend bebauten Gebieten mindestens eine stationäre Einrichtung" bereitzustellen. Mit dieser Selbstverpflichtung war die DPAG einer drohenden Verschärfung der Universaldienstverpflichtungen zuvorgekommen.

Auch nach Auslaufen des Briefmonopols der Deutschen Post Ende 2007 muss es eine gesetzliche Verpflichtung zur postalischen Grundversorgung geben - zu erbringen vom marktbeherrschenden Unternehmen. "Das dürfte zumindest im Privatkundenmarkt weiterhin die Deutsche Post sein", so von Braunmühl. Damit sei der Spielraum des Unternehmens, seine Dienstleistung dem Umfang nach deutlich zu Lasten ihrer Kunden zurückzufahren, eingeschränkt.

Quelle und Kontaktadresse:
vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Carel Mohn, Pressesprecher, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin Telefon: (030) 258000, Telefax: (030) 25800218

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