Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
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Gefährliche Produkte werden trotz EU-Warnung auf Online-Marktplätzen verkauft

(Berlin) - Auf Online-Marktplätzen werden Produkte verkauft, die nicht den europäischen Regeln entsprechen oder die sogar nachweislich gefährlich sind. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert: Die Europäische Kommission muss dafür sorgen, dass Betreiber von Online-Marktplätzen mehr Verantwortung übernehmen für die Produkte, die auf ihren Seiten verkauft werden. Produkte, die als unsicher eingestuft sind, dürfen nicht zum Kauf angeboten werden.

„Beim Online-Shopping verlassen sich Verbraucherinnen und Verbraucher darauf, dass die Produkte, die sie kaufen können, sicher sind. Die Realität sieht aber anders aus. Auch Produkte, für die es bereits offizielle Sicherheitswarnungen gibt, werden online verkauft. Wir haben zum Beispiel ein mit Blei verseuchtes Kuscheltier gefunden, das online angeboten wurde, obwohl bereits seit fast drei Jahren eine Warnung vorlag. Das ist schlicht gefährlich. Die Europäische Kommission muss hier nachbessern: Plattformbetreiber sollten alle Angebote mit den offiziellen Sicherheitswarnungen abgleichen – und zwar bevor die Produkte online gehen. Unsichere Produkte dürfen gar nicht erst zum Verkauf angeboten werden. Auch die Produkte, die bereits online sind, müssen regelmäßiger überprüft werden, als das bisher der Fall ist“, sagt Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands.

Fast 70 Millionen gelöschte Produkte innerhalb eines Monats

Betreiber von Online-Marktplätzen sind verpflichtet, rechtswidrige Produkte von ihrer Plattform zu löschen. Alle gelöschten Inhalte müssen in der DSA-Transparenzdatenbank veröffentlicht werden – mit dem Ziel, das Handeln der Plattformen nachvollziehbar zu machen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat sich in einer Untersuchung die Datenbankeinträge genauer angeschaut. Im November 2025 haben die fünf meistbesuchten Online-Marktplätze in Deutschland EU-weit insgesamt fast 70 Millionen Angebote entfernt. Das zeigt die Masse an Angeboten, die online gestellt wird, obwohl sie gegen Gesetze oder Plattformregeln verstoßen.

Die EU schreibt Online-Marktplätzen vor, ihre Angebote stichprobenartig mit den Warnungen im europäischen Schnellwarnsystem Safety Gate abzugleichen. Doch in der Praxis genügt es, wenn die Prüfung erst nach der Veröffentlichung eines Angebots erfolgt. Diese lückenhafte Prüfung führt dazu, dass auch Produkte zum Kauf angeboten werden, für die bereits eine Warnmeldung öffentlich ist. Zudem gibt es keine klaren Regeln, wie häufig der Abgleich mit dem Safety Gate stattfinden muss. „Eine nachgelagerte stichprobenartige Überprüfung der Angebote reicht offensichtlich nicht aus. Kontaminierte Kleidung, gefährliche Elektronikartikel oder unsicheres Kinderspielzeug werden weiterhin jeden Tag verkauft. Die Europäische Kommission muss endlich wirksame Maßnahmen einführen“, so Pop.

Transparenzdatenbank sorgt nicht für Transparenz

Von den knapp 70 Millionen gelöschten Produkten haben die Plattformen bei fast 30 Millionen angegeben, ein unsicheres oder verbotenes Produkt entfernt zu haben. Die anderen fast 40 Millionen verstießen anderweitig gegen die Geschäftsbedingungen der Plattformen.

Bei den unsicheren oder verbotenen Produkten wurde lediglich bei 759 Meldungen auf eine konkrete Warnung im Safety Gate verwiesen. Auch fehlen in der Transparenzdatenbank grundsätzlich Informationen zum gelöschten Inhalt. Dadurch bleibt unklar, ob das Produkt auf anderen Plattformen weiter angeboten wird.

„Die Masse an Löschmeldungen zeigt, dass Plattformen durchaus in der Lage sind, unsichere Produkte ausfindig zu machen und diese zu entfernen. Allerdings liefern sie immer wieder unzureichende Angaben zu ihren Entscheidungen. Die Europäische Kommission muss klare Regeln für die Datenangabe aufstellen, sonst bleibt die Transparenzdatenbank ein Datenfriedhof“, sagt Pop.

Hintergrund
Seit dem Jahr 2023 müssen Online-Plattformen in der Europäischen Union ihre Inhaltsmoderationsentscheidungen in die öffentliche DSA-Transparenzdatenbank eintragen. Sie soll den Umgang der Plattform mit illegalen Inhalten nachvollziehbar machen und die öffentliche Kontrolle unterstützen. Aktuell beinhaltet die Datenbank mehr als 3,6 Milliarden Moderationsentscheidungen zu Themen wie Hatespeech, gefährlichen Produkten, Betrug und vielen mehr.

Methode
Die empirische Auswertung basiert auf den „Statements of Reason“, den begründeten Moderationsentscheidungen, die von den fünf meistbesuchten Online-Marktplätzen in Deutschland (Amazon, eBay, Temu, Otto, AliExpress) zwischen dem 1. und 30. November 2025 mit Bezug zum EU-Wirtschaftsraum in die DSA-Transparenzdatenbank gemeldet wurden. Berücksichtigt wurden ausschließlich Fälle, die im Zuge automatisierter Verfahren entdeckt wurden und sich entweder auf die Kategorie „Unsichere, nicht konforme oder verbotene Produkte“ oder auf die Kategorie „Sonstiger Verstoß gegen die Geschäftsbedingungen der Plattform“ bezogen. Insgesamt umfasst die Analyse 68,24 Millionen Moderationsentscheidungen.

Quelle und Kontaktadresse:
(vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., Rudi-Dutschke-Str. 17, 10969 Berlin, Telefon: 030 258000

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