Pressemitteilung | Evangelische Arbeitsgemeinschaft Familie e.V. (eaf)

Ausschuss des Bundestages berät über das Starke-Familien-Gesetz (#starkefamiliengesetz)

(Berlin) - Heute berät der Familienausschuss des Bundestages über das Starke-Familien-Gesetz. Mit diesem Gesetz wird der Kinderzuschlag erhöht und - endlich - so erweitert, dass auch Alleinerziehende davon profitieren können.
Kinderzuschlag erhalten erwerbstätige Eltern, deren Einkommen nicht für die Existenzsicherung ihrer Familie ausreicht. Durch die ergänzende Geldleistung müssen keine SGB II-Leistungen (Hartz IV) beantragt werden.
Alleinerziehende sind neben kinderreichen Familien besonders von Armut bedroht.

"Damit insbesondere Alleinerziehende mit älteren Kindern wirklich etwas davon haben, muss es aber weitergehende Verbesserungen geben", fordert Insa Schöningh, Geschäftsführerin der eaf.

Mit dem Gesetz wird auch der Bezug des sogenannten Bildungs- und Teilhabepaketes erleichtert. Dies steht Kindern von Eltern, die Kinderzuschlag, Wohngeld oder SGB II-Leistungen beziehen, zu.
"Bislang müssen Eltern unglaublich viele Anträge stellen, um in den Bezug dieser Leistung zu kommen. Das wird jetzt - etwas - vereinfacht", sagt Insa Schöningh.

"Allerdings könnte es ohne großen Aufwand noch weiter erleichtert werden. Außerdem muss es kompetente Beratung über die Förderungsmöglichkeiten für Familien geben, online, aber bei Fragen auch vor Ort", so Insa Schöningh weiter.

Sie ist als Sachverständige im Bundestagsausschuss eingeladen. Die Anhörung des Bundestagsausschusses wird über das Parlamentsfernsehen im Internet von 14 h bis 17 h übertragen.

Quelle und Kontaktadresse:
Evangelische Arbeitsgemeinschaft Familie e.V. (eaf) Pressestelle Auguststr. 80, 10117 Berlin Telefon: (030) 28395-400, Fax: (030) 28395-450

(sf)

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