Ausweitung von Ein-Euro-Jobs auf private Unternehmen schadet dem deutschen Arbeitsmarkt
(Berlin) Ich warne nachdrücklich vor einer Ausweitung der Ein-Euro-Jobs auf private Unternehmen. Das wäre ein verhängnisvoller Fehler, der dem deutschen Arbeitsmarkt massiv schaden würde, weil dadurch das Entstehen einfacher Tätigkeiten für geringqualifizierte Arbeitslose auf dem ersten Arbeitsmarkt verhindert wird. Die generelle Ausweitung würde zu einem massiven Austausch und Verdrängungseffekt führen, statt Langzeitarbeitslosen Chancen auf zusätzliche Beschäftigung zu eröffnen. Wenn das aus einer einfachen Tätigkeit erzielte Einkommen nicht zu Bestreitung des Lebensunterhaltes ausreicht, muss selbstverständlich die zusätzliche staatliche Fürsorgeleistung gewährt werden. Das genau ist der Weg des Kombi-Einkommens, für das sich die BDA seit langem einsetzt, erklärte Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt am 11. Januar in Berlin.
Öffentliche Arbeitsgelegenheiten sollen vorrangig die Arbeitsbereitschaft der Arbeitslosen prüfen und denjenigen, die noch keine Arbeit im ersten Arbeitsmarkt finden konnten, eine vorübergehende sinnvolle Beschäftigung im öffentlichen Interesse bieten. Sie sind eine Gegenleistung des Hilfebedürftigen für die staatliche Fürsorge. Auf keinen Fall dürfen Ein-Euro-Jobs reguläre Arbeitsverhältnisse im ersten Arbeitsmarkt verdrängen. Deshalb sind scharfe Anforderungen zu stellen, dass die Beschäftigung stets im öffentlichen Interesse ist und nicht von Kommunen ohnehin zu vergebende Aufträge an die private Wirtschaft verdrängen. Öffentliche Beschäftigung ist immer mit solchen Verdrängungsgefahren verbunden. Deshalb ist eine strikte Einhaltung der Voraussetzungen sowie vollständige Transparenz und konsequente Kontrolle der Förderprozesse unabdingbar. Eine großflächige Subventionierung von Arbeit wird von den deutschen Arbeitgebern entschieden abgelehnt, erklärte Hundt.
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