BAG-HW fordert Mindeststandards für hauswirtschaftliche Leistungen in der Sozialgesetzgebung
(Neustadt) - Die Bundesarbeitsgemeinschaft hauswirtschaftlicher Verbände und Organisationen (BAG-HW) fordert die Wohlfahrtsverbände, Pflegekassen und Verhandlungspartner der Sozialhilfeträger auf, im Rahmen der Qualitätssicherung nach §§ 75 und 80 SGB XI einen Mindeststandard für hauswirtschaftliche Leistungen festzuschreiben. Nach Meinung der BAG-HW ist es auch unabdingbar, die Mindestqualifikation der leitenden hauswirtschaftlichen Fachkraft vorzuschreiben.
Hintergrund der Aktion ist die Verhandlung der "Grundsätze und Maßstäbe zur Qualität und Qualitätssicherung einschließlich des Verfahrens zur Durchführung von Qualitätsprüfungen nach § 80 SGB XI" sowie die bevorstehende Novellierung des Heimgesetzes.
In dem Papier wird dazu im einzelnen die Notwendigkeit einer ganzheitlichen Versorgung unter Einbeziehung der Hauswirtschaft begründet. So sind z.B. bei der Speisenversorgung eine Fülle von Gesetzen und Verordnungen zu beachten, die den Einsatz einer hauswirtschaftlichen Fachkraft notwendig machen.
Die BAG-HW formuliert dazu ganz konkrete Vorschläge zur Qualitätssicherung für den Bereich Unterkunft und Verpflegung" in stationären Einrichtungen. Dies sind im einzelnen Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Organisation hauswirtschaftlicher Fachkraft notwendig machen.
Die BAG-HW formuliert dazu ganz konkrete Vorschläge zur Qualitätssteigerung für den Bereich Unterkunft und Verpflegung in stationären Einrichtungen. Dies sind im einzelnen Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Organisation hauswirtschaftlicher Leistungen und der Hausgestaltung, der Speisen- und Getränkeversorgung, der Hausreinigung und der Wäscheversorgung.
Interessierte können das gesamte Papier beziehen bei der BAG-HW,
Waiblinger Str. 11/3, 71384 Weinstadt, Tel.: 0 71 51/43 77 0, Fax 0 71 51/47 62 5
Quelle und Kontaktadresse:
BAG-HW