Baugewerbe begrüßt Entscheidung zum Mindestlohn
(Berlin) - "Wir begrüßen das Urteil. Wir sehen uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt und gehen davon aus, dass nach dieser Entscheidung sämtliche Einwände gegen die Mindestlohnregelung der deutschen Bauwirtschaft vom Tisch sind." Mit diesen Worten kommentierte Werner Kahl, ZDB-Vorstandsmitglied und Verhandlungsführer der Bau-Arbeitgeber in der diesjährigen Tarifrunde, die heute bekannt gewordene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Mindestlohn am Bau.
Damit sind auch weiterhin die allgemeinverbindlichen Mindestlöhne (18,50 DM je Stunde West und 16,28 DM Ost) von allen am Bau Tätigen zu beachten. Darüber hinaus kann damit die in der diesjährigen Tarifrunde beschlossene Erhöhung der Mindestlöhne (auf 18,87 DM bzw. 16,60 DM) zum 1. September 2000 in Kraft treten.
"Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts um so mehr, als die Praxis der Mindestlöhne in den vergangenen Jahren zur Stabilisierung am Baumarkt beigetragen hat. Gleichzeitig wurden die Rahmenbedingungen und Spielregeln für alle, auf dem deutschen Baumarkt tätigen Unternehmen vereinheitlicht und so die Wettbewerbsfähigkeit heimischer Bauunternehmen gestärkt. Nicht zuletzt haben die Mindestlöhne dazu beigetragen, dem Lohndumping auf deutschen Baustellen wirksam zu begegnen", so Kahl.
Einmal mehr hat sich gezeigt, dass sich der Baugewerbe-Verband Mecklenburg-Vorpommern durch seinen Verbandsaustritt ins Abseits manövriert hat. Seine tarifpolitischen Vorstellungen führen nur in die Irre und nutzen seinen Mitgliedsunternehmen wenig.
Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes wird auch in Zukunft seinen Weg vernünftiger tarifpolitischer Vorstellungen fortsetzen. "Mindestlöhne am Bau sind ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft, die es so lange aufrecht zu erhalten gilt, so lange ausländische Billiglohnkonkurrenz mit Dumpinglöhnen auf den deutschen Markt drängt", erklärte Kahl.
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