Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

BDA - Hauptgeschäftsführer Kampeter zu den Eckpunkten zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstatten

(Berlin) - Zu den Eckpunkten zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten erklärt Steffen Kampeter:

"Die Arbeitgeber begrüßen, dass die Bundesregierung sich nun auf die Sacharbeit konzentriert und den ersten Schritt für ein besseres und unbürokratisches Zuwanderungsrecht getan hat. Für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und zur Sicherung unseres Wohlstands sind wir auch auf qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen. Die Arbeitgeber fordern schon lange die Zuwanderung für Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung zu erleichtern, die Verwaltungsverfahren zu verbessern und das Zuwanderungsrecht transparenter zu machen. Insofern sind die geplanten Änderungen überfällig und richtig. Dazu gehört auch das klare Bekenntnis, dass an dem Grundsatz der Trennung von Asyl und Erwerbsmigration festgehalten werden soll.

Statt Bürokratie, Papierbergen und Kleinstaaterei brauchen wir eine Beschleunigung der Verwaltungsverfahren, damit die guten rechtlichen Zuwanderungsmöglichkeiten auch in der Praxis genutzt werden können. Es ist daher zentral, dass es hier auch tatsächlich zu Verbesserungen kommt. Die Arbeitgeber fordern schon lange eine Aufgabenbündelung der über 600 Ausländerbehörden in Deutschland. Hier hätten wir uns mehr als nur einen Prüfauftrag gewünscht.

Der Wegfall der Beschränkung auf die bisher sehr eng definierten Engpassberufe erlaubt, dass qualifizierte Fachkräfte grundsätzlich in allen Berufen arbeiten können, die eine mindestens zweijährige Berufsausbildung voraussetzen. So können die tatsächlichen Bedarfe am Arbeitsmarkt auch mit Fachkräften aus dem Ausland gedeckt werden. Das ist ein wichtiger Schritt, den wir Arbeitgeber begrüßen. Richtig ist auch, diesen Fachkräfte unter bestimmten Voraussetzungen die Einreise zur Arbeitsplatzsuche zu erlauben. Der grundsätzliche Verzicht auf die sog. Vorrangprüfung ist richtig, um die Verfahren effizienter zu gestalten und insgesamt zu entschlacken.

Die geplanten Änderungen beim Anerkennungsverfahren dagegen sind nicht ehrgeizig genug. Es muss grundsätzlich möglich sein, dass  Menschen aus dem Ausland mit einer abgeschlossenen Ausbildung und damit einer vergleichbar guten Qualifikation auch dann eine Arbeit aufnehmen können, wenn diese nicht zu 100 Prozent formal einer deutschen Ausbildung entspricht. Dass bei IT-Fachkräften und bestimmten Engpassberufen ein Arbeitsmarktzugang auch ohne formalen Abschluss möglich sein soll, lässt immerhin Raum für eine praktikable Ausgestaltung im späteren Gesetzgebungsverfahren."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) Julika Lendvai, Abteilungsleiterin Kommunikation Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: (030) 2033-1801

(df)

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