BDA: Kommunen müssen Verantwortung für Jobcenter bekommen
(Berlin) - Zur geplanten Neuordnung der Arbeitslosengeld-II-Verwaltung erklärt die BDA:
Richtigerweise sind die Pläne vom Tisch, die auf ein zentral vom Bundesarbeitsministerium gesteuertes Bundessozialamt hinausgelaufen wären. Bei der Umsetzung kommt es nun entscheidend darauf an, dass die Leistungen für Langzeitarbeitslose aus einer Hand gewährt werden und die Kommunen die zentrale Verantwortung übertragen bekommen. Mit der geplanten Verfassungsänderung kann dafür die Grundlage geschaffen werden. Zugleich muss der Rahmen für eine sinnvolle Kooperation mit den Arbeitsagenturen in deren Kompetenzfeldern wie Vermittlung oder beruflicher Rehabilitation gezogen werden.
Nur durch die Schaffung klarer Verantwortlichkeiten werden die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes erfüllt. Auf keinen Fall darf der es eine verfassungsrechtliche Verankerung des fortgesetzen Zustands organisierter Verantwortungslosigkeit geben, wie er heute in den Arbeitsgemeinschaften herrscht.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)
Dr. Heinz Schmitz, Leiter, Presse- / Öffentlichkeitsarbeit
Breite Str. 29, 10178 Berlin
Telefon: (030) 20330, Telefax: (030) 20331055
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