BDA und BDI legen eigenes Konzept zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung vor
(Berlin) - Mitarbeiterkapitalbeteiligung ist ein hervorragendes Instrument für eine partnerschaftliche Unternehmensstruktur. Sie ermöglicht den Beschäftigten, an der wirtschaftlichen Entwicklung ihrer Unternehmen teilzunehmen. Das führt zu höherer Motivation und Identifikation bei den Arbeitnehmern, und davon profitieren auch die Unternehmen. Deshalb freuen wir uns, dass die Politik für eine weitere Verbreitung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung sorgen will, erklärten BDA-Präsident Dr. Dieter Hundt und BDI-Präsident Jürgen R. Thumann heute (02. Juli 2007) in Berlin.
Allerdings sind nicht alle jetzt hierzu vorgelegten Vorschläge dazu geeignet. Für uns kommt es beim Auf- und Ausbau der Mitarbeiterkapitalbeteiligung vor allem auf folgende Grundsätze an:
- Beidseitige Freiwilligkeit erhalten: Kein Unternehmer darf gezwungen werden, Teile seines Unternehmens an seine Arbeitnehmer zu verkaufen. Ebenso wenig darf von einem Arbeitnehmer verlangt werden, Teile seines Lohns in eine mit Verlustrisiken behaftete Kapitalanlage zu investieren.
- Auf Pflicht zur Risikoabsicherung verzichten: Wichtigstes Ziel der Mitarbeiterkapitalbeteiligung ist es, die Verbindung von Beschäftigten und Unternehmen zu stärken und die Identifikation der Arbeitnehmer mit ihrem Unternehmen zu erhöhen. Dieses Ziel wird aber nur dann erreicht, wenn Arbeitnehmer in guten und in schlechten Zeiten an der Unternehmensentwicklung teilnehmen. Auf eine Risikoabsicherung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen sollte deshalb grundsätzlich verzichtet werden.
- Nachgelagerte Besteuerung einführen: Mitarbeiterkapitalbeteiligungen sollten erst bei der Veräußerung und nicht bereits beim Erwerb besteuert werden. Eine solche nachgelagerte Besteuerung fördert die Bereitschaft der Beschäftigten, langfristig ins eigene Unternehmen zu investieren, und dies ganz ohne steuerliche Subventionierung.
Bei allen Chancen der Mitarbeiterkapitalbeteiligung müssen aber auch ihre Grenzen gesehen werden, erklärten Hundt und Thumann. Eine echte Mitarbeiterkapitalbeteiligung ist schließlich nur bei Kapitalgesellschaften möglich, unkompliziert umsetzbar ist sie nur bei Aktiengesellschaften. Bei Personenunternehmen, die mehr als 80 Prozent der Unternehmen in Deutschland bilden, kommen dagegen nur Fremd- oder Mischkapitalbeteiligungen in Betracht. Sehr viel einfacher ist Mitarbeiterbeteiligung dagegen durch erfolgsabhängige Lohn- und Gehaltskomponenten zu gestalten, wie sie mittlerweile in einer Vielzahl von Tarifverträgen vorgesehen sind und in immer mehr Betrieben auch genutzt werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Gemeinsame Pressemitteilung:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)
Herr Dr. Uwe Mazura
Breite Str. 29, 10178 Berlin
Telefon: (030) 2033-1800, Telefax: (030) 2033-1055
info@bda-online.de
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.
Dr. Olga Wilde
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon (030) 2028-1420, Telefax (030) 2028-2420
presse@bdi.eu
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