BDA zur Arbeitslosenversicherung / Beitragssenkungen schon ab 2001 möglich
(Berlin) - Beitragssenkungen bei der Arbeitslosenversicherung sind schon 2001 möglich, erklärte die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände zu den Äußerungen von Bernhard Jagoda. Bei dem zu erwartenden Rückgang der Arbeitslosigkeit in diesem und im kommenden Jahr wird die Bundesanstalt für Arbeit automatisch höhere Beitragseinnahmen erzielen und mehrere Milliarden DM beim Arbeitslosengeld sparen.
Die Ausgaben für die aktive Arbeitsmarktpolitik müssen deutlich über die von der Bundesregierung angepeilten 3 Mrd. DM hinaus gekürzt und effizienter eingesetzt werden, erklärte die BDA. Angesichts dieser Rahmendaten ist eine Beitragssenkung überfällig und auch finanzierbar, selbst wenn die Bundesanstalt im kommenden Jahr keinen Bundeszuschuss erhält.
Die Bundesregierung darf dies nicht dadurch konterkarieren, dass Sie der Bundesanstalt für Arbeit neue Ausgaben zuschiebt. Die geplante Finanzierung des Jugendsofortprogramms im Umfang von 2 Mrd. DM aus Beitragsmitteln und die vorgesehene Verlagerung bisher vom Bund getragener arbeitsmarktpolitischer Programme in Höhe von weiteren 2,5 Mrd. DM wird von den Arbeitgebern nicht widerspruchslos hingenommen. Dies ist Haushaltskonsolidierung auf Kosten der Beitragszahler und steht allen Bekenntnissen zur Senkung von Lohnzusatzkosten diametral entgegen, erklärte die BDA.
Die BDA fordert darüber hinaus, dass der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu den Einmalzahlungen so umgesetzt werden muss und kann, dass daraus keine Mehrausgaben bei der Bundesanstalt entstehen. Wenn diese Einmalzahlungen in Zukunft beim Arbeitslosengeld berücksichtigt werden, dann muss dies Anlass für strukturelle Korrekturen sein. In keinem Fall darf es zu Leistungsausweitungen kommen. Vielmehr sind Beitragssenkungen oberstes Ziel, weil dies der mit Abstand sicherste Weg zu mehr Arbeitsplätzen ist, sagte die BDA.
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