Pressemitteilung | Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB)

BDB begrüßt fraktionsübergreifende Allianz für die Binnenschifffahrt / Steuerliche Rahmenbedingungen für die Binnenschifffahrt werden verbessert

(Duisburg) - In letzter Minute haben sich die Fraktionen im Deutschen Bundestag am 30. Juni auf eine Reform des § 6b Einkommensteuergesetz (EStG) verständigt. Die am 29. Juni vom Finanzausschuss mit Stimmenthaltung der CDU/CSU-Fraktion beschlossene und am 30. Juni im Bundestag verabschiedete Neuregelung sieht vor, dass Erlöse aus dem Verkauf von Binnenschiffen für den Fall von Reinvestitionen in neue Binnenschiffe für einen Zeitraum von fünf Jahren steuerlich freigestellt werden.

„Nach fünf Jahren zähen Ringens mit der Bundesregierung haben wir endlich dieses Ziel erreicht!“, erklärte Heinz Hofmann, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Binnenschiffahrt e.V. (BDB). Vor zwei Wochen hatte der BDB die Parteien zu einer fraktionsübergreifenden Allianz aufgefordert, um dieses wichtige Ziel noch in dieser Legislaturperiode zu erreichen. Hofmann zeigte sich überzeugt, dass die Öffnung des § 6b EStG für die deutsche Binnenschifffahrt erhebliche positive Auswirkungen für das Gewerbe haben wird, um die deutsche Flotte zu modernisieren und zu erneuern. Die Eigenkapitalseite der Binnenschiffer wird hierdurch nachhaltig gestärkt. Wettbewerbsverzerrungen gegenüber der mächtigen Konkurrenz aus den Niederlanden werden abgebaut. Und auch der Werftenstandort Deutschland wird von dieser Maßnahme spürbar profitieren.

Die nun beschlossene Öffnung des § 6b EStG für die Binnenschifffahrt war bereits Gegenstand der Handlungsempfehlungen des Planco-Gutachtens und des Abschlussberichtes des Forums für Binnenschifffahrt und Logistik.

„Getrübt wird die Freude im Moment nur noch durch die Tatsache, dass auch der Bundesrat in seiner Sitzung am 8. Juli 2005 der Reform noch zustimmen muss. Und dessen Entscheidung hängt von den übrigen zu beschließenden Änderungen im Umsatzsteuergesetz ab.“, erläuterte Heinz Hofmann. Er zeigte sich jedoch zuversichtlich, dass auch diese letzte Hürde für die Stärkung des Binnenschifffahrtsstandorts Deutschland genommen wird. Der Bundesrat hatte sich bereits im November 2003 in seiner Entschließung zur Schaffung von fairen Chancen in der Binnenschifffahrt für die Einführung der steuerfreien Übertragung der Gewinne aus der Veräußerung eines Schiffes auf ein Ersatzwirtschaftsgut ausgesprochen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Binnenschiffahrt e.V. (BDB) Dammstr. 15-17, 47119 Duisburg Telefon: 0203/8000650, Telefax: 0203/8000621

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