Pressemitteilung | Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB)

BDB begrüßt Hochwasserschutzgesetz / Wasserstraßenbau ist hochwasserneutral

(Duisburg) - Der Bundesverband der Deutschen Binnenschiffahrt e.V. (BDB) begrüßt das am 10. Mai 2005 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes, mit dem die Bundesregierung die Konsequenzen aus der Jahrtausendflut an der Elbe im Sommer 2002 zieht.

„Nach einer beispiellosen Diffamierungskampagne gegen die Binnenschifffahrt, der eine Mitschuld für die Flutkatastrophe an der Elbe gegeben wurde, hat sich im Gesetzgebungsverfahren die Vernunft durchgesetzt“, so Heinz Hofmann, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Binnenschiffahrt. „Forderungen nach einem Rückbau von Wasserstraßen, wie sie von selbst ernannten Umweltschützern zum Nachteil des ökologisch und ökonomisch sinnvollen Transports über Flüsse und Kanäle in Deutschland erhoben werden, haben keinen Eingang in das Gesetz gefunden. Wissenschaftlich fundierte Untersuchungen aller Ausbaumaßnahmen an Bundeswasserstraßen haben schließlich deren Hochwasserneutralität bestätigt.“, äußert sich Hofmann zufrieden.

In dem unter Federführung von Bundesumweltminister Jürgen Trittin erarbeiteten Gesetz heißt es nüchtern, dass Bundeswasserstraßen so ausgebaut und unterhalten werden, dass mehr als nur geringfügige Auswirkungen auf den Hochwasserschutz vermieden werden. Dies bringt in der Praxis keine Veränderungen mit sich, so Minister Trittin in der Gesetzesbegründung, weil Ausbau und Unterhaltung von Wasserstraßen schon vor Inkrafttreten des Gesetzes hochwasserneutral durchgeführt wurden.

Außerdem bleibt die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, der auch Minister Trittin umweltbewusstes Handeln bescheinigen muss, Herr des Verfahrens bei allen Maßnahmen an Bundeswasserstraßen. Ein Vetorecht des Bundesamtes für Naturschutz, einer Behörde aus dem Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums, wird es nicht geben. Mit dieser Forderung nach mehr Kompetenzen für eine fachlich nicht kompetente Behörde konnte sich Trittin nicht gegen seinen Ministerkollegen Dr. Manfred Stolpe (SPD) durchsetzen.

„Indem in Überschwemmungsgebieten auch weiterhin Häfen und Werften gebaut werden dürfen,“ so Hofmann, „wird den Interessen des BDB Rechnung getragen.“

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Binnenschiffahrt e.V. (BDB) Dammstr. 15-17, 47119 Duisburg Telefon: 0203/8000650, Telefax: 0203/8000621

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