BDB fordert Nachbesserungen im Bundesverkehrswegeplan 2003
(Duisburg) - Die Schaffung eines Wasserstraßenausbaugesetzes sieht der Bundesverband der deutschen Binnenschiffahrt e.V. (BDB) als die vordringlichste Aufgabe der Bundesregierung an, um endlich die seit fünf Jahren versprochene Planungssicherheit für das Binnenschifffahrtsgewerbe und für die verladende Wirtschaft herzustellen. Die für die Integrationspolitik der rot-grünen Regierungskoalition erforderliche Chancengleichheit der Verkehrsträger lässt sich nur erreichen, wenn analog zu den Verkehrsträgern Schiene und Fernstraße endlich Bedarfspläne als Anlage zu entsprechenden Ausbaugesetzen in einem Gesetzgebungsverfahren verabschiedet werden. Dies hat BDB-Präsident Heinz Hofmann dem Bundesverkehrsminister Dr. Manfred Stolpe in einem persönlichen Schreiben mitgeteilt. Nur so kann zukünftig verhindert werden, dass bereits begonnene, wirtschaftlich sinnvolle Investitionsmaßnahmen wie z.B. an der Elbe durch Koalitionsvereinbarungen und ohne sachlich nachvollziehbare Gründe zunichte gemacht werden!, erläutert BDB-Präsident Heinz Hofmann den Standpunkt des Binnenschifffahrtsgewerbes zum vorgelegten Entwurf des BVWP.
Weiterer Gegenstand der Kritik: Für die Wasserstraßen sollen bis 2015 nur rund 7,5 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt werden. Bei einem Gesamtinvestitionsvolumen von 148,9 Mrd. Euro entspricht dies einem Anteil von lediglich 5 Prozent. Dieser Ansatz ist bei weitem nicht ausreichend, um die Ziele der integrierten Verkehrspolitik umzusetzen. Für den Erhalt sollen 6,7 Mrd. Euro (ca. 90 Prozent des auf die Bundeswasserstraßen entfallenden Anteils) und für den Aus- bzw. Neubau nur 0,8 Mrd. Euro (ca. 10 Prozent) aufgewendet werden. Die Wasserstraßen erhalten damit von allen Verkehrsträgern die ungünstigste Verteilung der Investitionsmittel. Ein nennenswerter Aus- bzw. Neubau von Wasserstraßen lässt sich mit dieser Finanzausstattung nicht realisieren. Die Zurverfügungstellung einer funktionsfähigen Infrastruktur ist jedoch die Grundvoraussetzung, um eine signifikante Verkehrsverlagerung auf das Binnenschiff zu erzielen., so Hofmann weiter, der in dieser Verteilung der Investitionsmittel eine erneute Benachteiligung der Binnenschifffahrt gegenüber der Eisenbahn erkennt, deren Investitionsvolumen nun ohne sachlich nachvollziehbaren Grund dem der Fernstraße angeglichen werden soll.
Besonders ärgerlich sei, dass in den Projektlisten überhaupt nicht erkennbar ist, welche Anlagen und Anlagenteile zum Gegenstand der Bewertung für zukünftige Erhaltungsmaßnahmen gemacht worden sind. Wir fordern die Offenlegung des planerischen Konzeptes. Wie verteilen sich die in Ansatz gebrachten 6,7 Mrd. Euro auf einzelne Maßnahmen?, fragt der BDB-Präsident. Gleiches gelte für die Ansätze im Bereich des sog. Vordringlichen Bedarfs, für die 0,8 Mrd. Euro eingeplant werden. Gleichwohl weise der BVWP-Entwurf jedoch in der Projektliste einen Gesamtbetrag von 5 Mrd. Euro aus, da hier bereits eine sog. Planungsreserve von 4,2 Mrd. Euro mit berücksichtigt wird. Es bleibe unklar, wie die Mittelverteilung konkret erfolgen soll. Welche Mittel wurden den einzelnen Projekten zugewiesen und mit welchen Realisierungszeiträumen rechnet die Bundesregierung bei den einzelnen Projekten? Der BDB fordert hier eine detaillierte Aufschlüsselung, wie sie bereits im Investitionsprogramm und im Anti-Stau-Programm für Wasserstraßenprojekte zu finden war!, so Hofmann weiter.
Der BDB-Präsident kritisierte auch, dass die Elbe nachdem sie im BVWP 1992 und im Investitionsprogramm 1999 2002 notiert war nun im BVWP-Entwurf nicht mehr genannt und die Donau einseitig auf die Ausbauvariante A festgelegt wird, obwohl dies gar nicht Regelungsgegenstand des BVWP sein soll. Schließlich sei es nicht akzeptabel, dass für sämtliche Verkehrsträger ein Weiterer Bedarf erkannt wurde, ausgerechnet für das Bundeswasserstraßennetz jedoch nicht eine einzige Maßnahme ausgewiesen wurde.
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Bundesverband der Deutschen Binnenschiffahrt e.V. (BDB)
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