Pressemitteilung | Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB)

BDB hat die Bundesländer zur Reform des § 6b EStG angerufen / Hoffungen auf eine Einigung im Vermittlungsausschuss schwinden

(Duisburg) - Die Hoffnungen, noch in dieser Legislaturperiode mit einer Öffnung des § 6b Einkommen-steuergesetz (EStG) für die deutsche Binnenschifffahrt rechnen zu können, schwinden. Am Montag, 5. September 2005, wird über die Möglichkeit, die bei der Veräußerung eines Binnenschiffes erzielten Buchgewinne steuerfrei in ein neues Schiff zu investieren, im Vermittlungsausschuss beraten.

Der Bundesverband der Deutschen Binnenschiffahrt e.V. (BDB) hat in den vergangenen Wochen gezielt in den Bundesländern für dieses von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Modell geworben, doch die Reaktionen sind sehr enttäuschend. Große Flächenbundesländer wie Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern haben bereits im Vorfeld Skepsis bzw. offene Ablehnung signalisiert. Zur Begründung wird unter anderem auf die große Steuerreform einer zukünftigen CDU/CSU-Bundesregierung verwiesen, in der neue Steuervergünstigungen keinen Platz finden sollen.

„Ganz offensichtlich wollen die Bundesländer von ihrem eigenen, im November 2003 getroffenen Beschluss zur Öffnung des § 6b EStG für das deutsche Binnenschifffahrtsgewerbe heute nichts mehr wissen!“, ärgert sich BDB-Präsident Heinz Hofmann. Diese Haltung sei wohl dem Wahlkampf geschuldet und dem deutschen Binnenschiffer einfach nicht mehr zu vermitteln. „Wir werden auch weiterhin für diese Steuerregelung kämpfen, die in den Niederlanden bereits seit Jahren zur Stärkung der dortigen Binnenschifffahrt beiträgt. Die deutsche Binnenschifffahrt darf nicht länger im internationalen Wettbewerb abgehängt werden!“, so der BDB-Präsident.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Binnenschiffahrt e.V. (BDB) Dammstr. 15-17, 47119 Duisburg Telefon: 0203/8000650, Telefax: 0203/8000621

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