BDB interveniert gegen fachlich nicht gerechtfertigte Ausweisung des Rheins als Naturschutzgebiet / Fahrrinne am Niederrhein muss frei bleiben!
(Duisburg) - Der Bundesverband der Deutschen Binnenschiffahrt e.V. (BDB) warnt vor der beabsichtigten Ausweisung einzelner Fahrrinnenabschnitte des Rheins zwischen Bad Honnef und Emmerich als Naturschutzgebiet gemäß der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie. Entsprechende Absichten der Landesregierung wurden Ende vergangener Woche vom Umweltminister in NRW, Eckhard Uhlenberg, vorgestellt und sollen in den kommenden Tagen vom Landeskabinett beschlossen werden.
NRW will damit auf eine Aufforderung der EU-Kommission gegenüber der Bundesrepublik Deutschland reagieren, im Bundesgebiet vermehrt FFH-Gebiete auszuweisen. Der BDB ist der Auffassung, dass der Naturschutz und die Nutzung des Rheins als internationale Wasserstraße durchaus in Einklang gebracht werden können und müssen. Deshalb plädiert der BDB dafür, an dem bereits im Jahr 2003 in NRW gefassten Beschluss festzuhalten, Fischschutzzonen von Bad Honnef bis Emmerich nach Brüssel zu melden, die Fahrrinne von dieser Meldung jedoch auszunehmen. Dies gilt um so mehr, als auch Umweltminister Eckhard Uhlenberg ebenso wie die naturschutzfachlichen Behörden in der Anhörung am 5. Januar 2006 keinen Zweifel daran gelassen haben, dass eine Nachmeldung von Gebieten, die sich in der Fahrrinne des Rheins befinden, unter naturschutzfachlichen Gesichtspunkten weder erforderlich noch sinnvoll ist.
Es ist nicht gerechtfertigt, gegenüber der EU-Kommission eine rein politisch motivierte Gebietserweiterung zu melden. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die drohenden Nachteile, die für die verladende Industrie, die Binnenhäfen und das Binnenschifffahrtsgewerbe mit einer Ausweisung der Fahrrinne als FFH-Gebiet einher gehen, erklärt BDB-Präsident Heinz Hofmann. Zwar mag es für den jetzigen Erhaltungszustand des Rheins und seine Nutzung als Transportweg eine gewisse Form von Bestandsschutz geben. Auf Grund der strengen Zulässigkeitsvoraussetzungen von Projekten in den FFH-Gebieten werden jedoch zumindest die zukünftigen Ausbaumaßnahmen an der Wasserstraße nur noch mit unverhältnismäßig hohem finanziellen und bürokratischen Aufwand möglich sein.
Der BDB hat in einem Schreiben an Ministerpräsident Dr. Jürgen Rüttgers erneut auf die unkalkulierbaren Risiken einer solchen fachlich nicht gebotenen Vorgehensweise hingewiesen. Wenn tatsächlich in der Sache nicht erforderliche Nachmeldungen erfolgen sollen, muss dies in Gebieten geschehen, die der Wirtschaft keinen Schaden zufügen!
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Binnenschiffahrt e.V. (BDB)
Pressestelle
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Telefon: (0203) 80006-50, Telefax: (0203) 80006-21
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