Pressemitteilung | Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB)
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BDB nimmt im Rahmen der Expertenanhörung in Berlin Stellung / Bundesregierung hilft bei der Modernisierung und Erneuerung der Binnenschiffsflotte

(Duisburg) - Die Öffnung des § 6b Einkommensteuergesetz für das deutsche Binnenschifffahrtsgewerbe ist essenziell für die Modernisierung und Erneuerung der deutschen Binnenschiffsflotte. Hierauf hat der Bundesverband der Deutschen Binnenschiffahrt e.V. (BDB) in der am 8. März durchgeführten Expertenanhörung vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hingewiesen. Steuerpflichtigen Unternehmern wird damit die Möglichkeit gegeben, den bei der Veräußerung eines Schiffes entstandenen Gewinn von den Anschaffungskosten eines neuen Binnenschiffes abziehen zu können. Diese zunächst auf fünf Jahre befristete Übertragung sog. stiller Reserven sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung vor.

„Das Güterverkehrsaufkommen in der Binnenschifffahrt steigt ebenso wie die Verkehrsleistung ständig an. Das deutsche Binnenschifffahrtsgewerbe konnte bisher an dieser erfreulichen Entwicklung jedoch nicht teilhaben. Sein Marktanteil ist kontinuierlich zurückgegangen. Diesen negativen Trend gilt es umzukehren, damit es auch zukünftig noch Schiffe unter deutscher Flagge gibt!“, erklärt BDB-Präsident Heinz Hofmann.

Ursächlich für diese Situation ist das hohe Durchschnittsalter der deutschen Binnenschiffsflotte und die recht schwache Eigenkapitalausstattung der deutschen Unternehmer einerseits, und die vielfältigen Steuer- und Finanzierungsvorteile in den Nachbarstaaten wie Belgien und Niederlande andererseits. Mit dem nun im Finanzausschuss diskutierten Gesetzentwurf leistet die Bundesregierung einen dringend notwendigen Beitrag zur Wiederherstellung der Chancengleichheit im internationalen Wettbewerb. „Die Maßnahme wird eine Initialzündung zur Modernisierung der deutschen Flotte. Sie dient außerdem der Stärkung des Werftenstandortes Deutschland, nachdem in der vergangenen Jahren kaum noch Aufträge für Binnenschiffsneubauten vergeben wurden!“, erklärte BDB-Präsident Heinz Hofmann.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Binnenschiffahrt e.V. (BDB) Pressestelle Dammstr. 15-17, 47119 Duisburg Telefon: (0203) 80006-50, Telefax: (0203) 80006-21

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