BDEW zum BGH-Urteil über gerichtliche Kontrolle von Gaspreisen: Klare Absage an staatliche Gaspreiskontrolle / Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen sind zu wahren
(Berlin) - "Der Bundesgerichtshof hat mit seiner Entscheidung einer grundsätzlichen, staatlichen Gaspreiskontrolle ausdrücklich eine Absage erteilt. Damit bestätigt das Gericht erneut, dass nur die Preiserhöhung und nicht der Gesamtpreis Gegenstand der Billigkeitskontrolle sein kann." Das erklärte Martin Weyand, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), in einer ersten Stellungnahme zum gestrigen (19. November 2008) Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH).
Der BDEW sieht sich damit in seiner Auffassung bestätigt: "Es muss den Unternehmen weiterhin möglich sein, gestiegene Bezugskosten weiterzugeben.
Eine Überprüfung der Gaspreise ist nicht Aufgabe der Zivilgerichte, sondern obliegt den Kartellbehörden", so Weyand. Dies habe der BGH mit seiner gestrigen (19. November 2008) Entscheidung unterstrichen.
Weiterhin hat der BGH ausgeführt, dass eine Offenlegung der Gaspreiskalkulation unter dem Vorbehalt des Schutzes der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse steht. "Denn die Gasversorgungsunternehmen stehen zunehmend im Wettbewerb. Deshalb ist es richtigerweise nicht zumutbar, dass Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse gegenüber Dritten offenzulegen sind", erklärte der stellvertretende BDEW-Hauptgeschäftsführer.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW), Hauptgeschäftsstelle
Frank Brachvogel, Pressesprecher
Reinhardtstr. 32, 10117 Berlin
Telefon: (030) 300199-0, Telefax: (030) 300199-3900
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