BDEW zum heutigen BGH-Urteil zu Preisanpassungsklauseln Erdgas: Bundesgerichtshof bestätigt Gaswirtschaft / Branche erhält Rechtssicherheit bei Ausgestaltung von Preisanpassungsklauseln in Haushaltskunden-Verträgen
(Berlin) - "Mit dem heutigen Urteil des Bundesgerichtshofes endet für die Unternehmen der Gaswirtschaft eine lange Phase erheblicher Rechtsunsicherheit bei der Formulierung von Preisanpassungsklauseln in Gaslieferverträgen", sagte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) am 15. Juli 2009 in Berlin in einer ersten Bewertung der Entscheidung des Bundesgerichtshofes. Für eine endgültige Beurteilung müsse erst die noch nicht vorliegende schriftliche Urteilsbegründung abgewartet werden.
Zwar hat der BGH im konkreten Fall die Preisanpassungsklauseln für ungültig erklärt. Im Grundsatz hat der BGH jedoch nach Auffassung des BDEW die Leitbildfunktion der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) anerkannt. Die Richter halten die auf Grundlage dieser Verordnung ausgestalteten Klauseln in Gaslieferverträgen für wirksam.
"Die Energieversorger müssen in der Lage sein, stark steigende Einkaufskosten für Energie, die die Versorger nicht beeinflussen können, in die Endkundenpreise einfließen zu lassen. Hierfür muss es in den Verträgen eine entsprechende, gerichtsfeste Klausel geben", führte Müller weiter aus. Dieser Aspekt sei durch die Rechtsprechung in der Vergangenheit auch immer wieder anerkannt worden. So habe der Bundesgerichtshof im November 2008 und im Juni 2007 in anderen Verfahren Preiserhöhungen der Versorger für gerechtfertigt erklärt, wenn im Wesentlichen gestiegene Bezugskosten weitergegeben wurden.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW), Hauptgeschäftsstelle
Frank Brachvogel, Pressesprecher
Reinhardtstr. 32, 10117 Berlin
Telefon: (030) 300199-0, Telefax: (030) 300199-3900
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