Pressemitteilung | (BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

BDEW zur Bekanntgabe der vorläufigen Übertragungsnetzentgelte 2023

(Berlin) - Die Übertragungsnetzbetreiber haben die vorläufigen - erstmals bundeseinheitlichen - Übertragungsnetzentgelte für das Jahr 2023 veröffentlicht. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

"Die am 5. Oktober veröffentlichten vorläufigen Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber sind eine gute Nachricht. Es ist richtig, dass für diese außergewöhnliche Situation ein staatlicher Zuschuss geplant ist. Die krisenbedingten Mehrkosten insbesondere für Ausgleichsenergie und Redispatch führen sonst zu erheblichen Netzentgeltsteigerungen, die von allen Kunden getragen werden müssen. Insbesondere für die Industrie ist die Maßnahme eine wichtig Entlastung. Ohne Zuschüsse könnte es zu einer Verdreifachung der Übertragungsnetzentgelte kommen. Dies kann dank des Entlastungspakets der Bundesregierung verhindert werden. Der Schritt darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es Netzentgelterhöhungen auf Verteilnetzebene geben wird. Auch hier wäre eine Entlastung sinnvoll. Die Koalition muss jetzt schnell die rechtlichen Grundlagen für die Zuschüsse schaffen."

Quelle und Kontaktadresse:
(BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. Jan Ulland, Pressesprecher Reinhardtstr. 32, 10117 Berlin Telefon: (030) 300199-0, Fax: (030) 300199-3900

(jg)

NEWS TEILEN: