BDEW zur Gasversorgungssicherheits-Verordnung der EU-Kommission: / Verantwortung der Gasunternehmen stärker betonen / Staatliche Eingriffe müssen Ausnahme bleiben / Unternehmens-Kooperationen auf regionaler, grenzüberschreitender Basis unterstützen
(Berlin) - "Der heute von der EU-Kommission vorgelegte Verordnungs-Vorschlag enthält wichtige Ansätze für den weiteren Ausbau der Erdgas-Versorgungssicherheit in Europa", sagte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) am 16. Juli 2009 in Berlin. Es sei grundsätzlich sinnvoll, gemeinsame Mindeststandards zur sicheren Versorgung für alle Mitgliedstaaten vorzugeben. Aus Sicht der Energiewirtschaft müsse in der neuen Verordnung aber noch klarer zum Ausdruck kommen, dass die Hauptverantwortung für eine sichere Versorgung bei den europäischen Erdgasunternehmen liege.
"Die Rolle der Unternehmen muss deutlich hervorgehoben werden, statt sehr niedrige Schwellen für ein staatliches Eingreifen auf europäischer Ebene anzusetzen und die Befugnisse der Kommission auszuweiten. Ein zu frühzeitiges Eingreifen der EU-Kommission führt nicht zu mehr, sondern zu weniger Versorgungssicherheit, da die Gefahr besteht, dass nationale Verantwortung an die EU delegiert wird", betonte Müller. Jeder Mitgliedstaat müsse aber zuerst die eigenen Instrumente zur Sicherung der Versorgung ausbauen, bevor er Solidarität im Krisenfall einfordern könne.
Der dreistufige Gemeinschaftsmechanismus habe sich gerade während der Liefersituation im Januar dieses Jahres bewährt und müsse auch in der neuen Verordnung ausdrücklich verankert werden. Der Mechanismus legt fest, dass im Falle von Lieferunterbrechungen zunächst die Unternehmen für die Sicherstellung der Versorgung verantwortlich sind, dann die Mitgliedstaaten und erst zum Schluss die EU.
Eine sinnvolle Ergänzung des Gemeinschaftsmechanismus, so Müller, liege in der Stärkung von regionalen Kooperationen, die auch in dem Verordnungsentwurf angelegt seien. "Die Initiative zu regionaler Zusammenarbeit sollte aber von den Unternehmen und Mitgliedstaaten ausgehen." Hier komme der von der deutschen Gaswirtschaft initiierten "Private sector initiative for security of gas supply in Europe" besondere Bedeutung zu. Die Initiative unterstützt die unternehmerische Kooperation auf regionaler, grenzüberschreitender Basis.
Müller begrüßte, dass laut Verordnungsentwurf zusätzliche Kosten, die durch verpflichtende Infrastrukturmaßnahmen zum Ausbau der Versorgungssicherheit entstehen, durch die nationalen Regulierungsbehörden in den Netzentgelten berücksichtigt werden sollen. "Diese zusätzlichen Kosten sollten aber nicht nur berücksichtigt, sondern in vollem Umfang anerkannt werden."
Die Möglichkeit des Rückgriffs auf "Strategische Speicher", wie sie im Anhang des Entwurfs genannt wird, dürfe nicht zu einer verpflichtenden Vorhaltung solcher Speicher in allen Mitgliedstaaten führen und bedarf daher noch näherer Ausführungen. "Eine solche strategische Reserve würde Erdgas verteuern und die Verbraucher unnötig belasten", so Müller.
Die Gasliefersituation im Januar hat gezeigt, dass die Unternehmen in Deutschland in der Lage sind, unbürokratisch und flexibel Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen. "Die deutsche Gaswirtschaft hat mit ihrem Instrumentarium die angespannte Liefersituation erfolgreich bewältigt", betonte Müller.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW), Hauptgeschäftsstelle
Frank Brachvogel, Pressesprecher
Reinhardtstr. 32, 10117 Berlin
Telefon: (030) 300199-0, Telefax: (030) 300199-3900
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