Pressemitteilung | (BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

BDEW zur Verabschiedung des Wasserhaushaltsgesetzes im Bundestag: Zersplitterung des Umweltrechts abgewendet / Wasserwirtschaft bleibt Teil der Daseinsvorsorge / Wichtiges Signal für die weitere Nutzung der Wasserkraft

(Berlin) - Die heutige (19. Juni 2009) Verabschiedung des neuen Wasserhaushaltsgesetzes durch den Bundestag sei ein wichtiger Schritt, um eine Zersplitterung des Wasserrechts in 16 einzelne Landeswassergesetze zu verhindern, so der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) zur heutigen (19. Juni 2009) Entscheidung des Bundestages. Das neue Wasserrecht sorge für Investitionsschutz und Rechtssicherheit beispielsweise bei Vorhaben der Wasserversorgung oder beim Bau und Betrieb von Wasserkraftwerken. Jetzt komme es darauf an, dass auch der Bundesrat dem neuen Wasserhaushaltsgesetz zustimme.

Aus Sicht der Wasserwirtschaft sei es zwar bedauerlich, dass der Vorrang der Trinkwasserversorgung nicht ins neue Gesetz aufgenommen wurde. Auch bei den Gewässerrandstreifen wäre eine noch bessere Lösung möglich gewesen.

Insgesamt überwiege aber aufgrund der Ausgestaltung der genehmigungsrechtlichen Regelungen die Zustimmung zum neuen Gesetz, so der BDEW. Auch im neuen Wasserhausaltsgesetz bleibe die Wasserwirtschaft wichtiger Bestandteil der Daseinsvorsorge.

Der nach vielen Diskussionen erzielte Kompromiss ermögliche außerdem weiterhin den Neubau von Wasserkraftanlagen in Deutschland. Damit bleibe der Neubau einer der wenigen grundlastfähigen Technologien im Bereich der erneuerbaren Energien entgegen ursprünglich vorgesehener Regelungen weiter möglich. Wasserkraftanlagen leisteten einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von Kohlendioxid-Emissionen, so der BDEW. Das heute (19. Juni 2009) verabschiedete Gesetz greife auch die Bereitschaft der Betreiber von Wasserkraftanlagen zu Fisch- und Gewässerschutz verpflichtend auf.

Auch das heute (19. Juni 2009) vom Bundestag verabschiedete Naturschutzgesetz enthalte aus Sicht des BDEW positive Regelungen. Das Gesetz gewährleiste weiterhin ein hohes Naturschutzniveau und vermeide gleichzeitig Hindernisse für den Ausbau von Offshore-Windenergie-Anlagen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW), Hauptgeschäftsstelle Jan Ulland, Stellv. Pressesprecher Reinhardtstr. 32, 10117 Berlin Telefon: (030) 300199-0, Telefax: (030) 300199-3900

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