Pressemitteilung | (BDI) Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.

BDI begrüßt Abschaffung des Rabattgesetzes

(Berlin) - Die am 13. Dezember im Bundeskabinett beschlossene Abschaffung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung ist ein sinnvoller Schritt, so der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI). Beide Vorschriften seien in der Vergangenheit ein Hemmschuhe gewesen. Verstöße waren an der Tagesordnung. Niemals hätten sich alle Marktteilnehmer in gleicher Weise an die Bestimmungen gehalten. Dies brachte ungleiche Wettbewerbsbedingungen mit sich.

Durch das Internet und die Richtlinie zum elektronischen Geschäftsverkehr sah sich die Industrie zusätzlich mit einer neuen Situation konfrontiert: Deutsche Anbieter mussten das strenge deutsche Rabattgesetz und die Zugabeverordnung beachten. Anbieter aus anderen Mitgliedstaaten konnten sich an ihre zumeist weniger strengen Wettbewerbsrechte halten und damit über das Internet auch in Deutschland werben. Dies stellte bisher eine Diskriminierung der deutschen Anbieter dar, die den Handel über das Internet in Deutschland belastete.

Der BDI begrüßt die Pläne der Bundesregierung, in einer Arbeitsgruppe die Revision des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb in Deutschland und auf europäischer Ebene zu erörtern. Eine mögliche europaweite Harmonisierung solle sich aber auf einige allgemeine Grundsätze konzentrieren, nicht auf Spezialregelungen. Eine Harmonisierung auf dem niedrigsten Niveau oder gar Werbeverbote dürften keinesfalls die Folge dieser Bestrebungen sein.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) Breite Str. 29 10178 Berlin Telefon: 030/20281566 Telefax: 030/20282566

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