BDI für Wettbewerb und unternehmerische Selbstbestimmung / Entflechtungsregelung verfassungsrechtlich bedenklich / Unternehmensgröße kein Maßstab / Widerspruch zur deutschen Wirtschaftsverfassung
(Berlin) - Der BDI lehnt die von der Bundesregierung geplante Entflechtung von Unternehmen ohne Voraussetzung missbräuchlichen Verhaltens ab. "Die Regelung widerspricht unserer Wettbewerbsordnung und ist wegen des eklatanten Eingriffs in die unternehmerische Freiheit verfassungsrechtlich bedenklich", sagte BDI-Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf am Dienstag (19. Januar 2010) in Berlin zu den Plänen des Bundeswirtschaftsministeriums. "Ohne angemessene Entschädigung oder gar Schadenersatzleistungen ist ein solches Modell nicht tragbar", machte Schnappauf klar.
Das Erreichen bestimmter Unternehmensgrößen oder Marktanteile sei kein Makel an sich. "Allein die Größe eines Unternehmens ist kein Maßstab, der signalisiert, dass es sich um `sozialschädliches´ Eigentum handelt." Anders sei es, wenn ein marktbeherrschendes Unternehmen seine Position ausnutzt und andere Marktteilnehmer behindert. Deutschland habe bereits eines der strengsten Fusionskontrollregime der Welt.
Das Instrument widerspreche deshalb der deutschen Wirtschaftsverfassung und Wettbewerbsordnung. "Jeder Eingriff in Unternehmenssubstanz und unternehmerische Selbstbestimmung bedarf einer besonderen Rechtfertigung", sagte Schnappauf. Auch andere Wettbewerbsordnungen, etwa in der EU oder den USA, knüpften eine Entflechtung zwingend an einen Wettbewerbsverstoß.
Quelle und Kontaktadresse:
BDI Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.
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Breite Str. 29, 10178 Berlin
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