BDI gegen Marktverzerrungen bei öffentlichen Aufträgen
(Berlin) - Die Absicht der Bundesregierung, die Vergabe öffentlicher Aufträge künftig per Gesetz von wettbewerbs- und vergabefremden Aspekten wie Frauenförderung und möglicherweise auch Tariftreue abhängig zu machen, wurde vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) deutlich kritisiert.
Frauenförderung und die Auseinandersetzung mit tariflichen Fragen seien ebenso wie Kulturförderung, Beachtung von Menschenrechten und ähnliche Themen beachtenswerte allgemeine politische Anliegen. Ihre Berücksichtigung bei der Auftragsvergabe sei jedoch verfehlt und kontraproduktiv
Es müsse dabei bleiben, dass die Vergabe öffentlicher Aufträge allein nach Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit zu erfolgen hat. Nur die Berücksichtigung des wirtschaftlich günstigsten Angebots werde der Verpflichtung des Staates zur sinnvollen Verwendung der Steuergelder bei der staatlichen Beschaffung gerecht, so der BDI. Die Koppelung der Auftragsvergabe an "vergabefremde" Aspekte öffne Marktverzerrungen und Rechtsunklarheiten im Vergabewesen Tür und Tor.
Dies liefe dem zentralen Anliegen der erst im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Vergaberechtsreform zuwider, die mit öffentlichen Mitteln finanzierte Auftragsvergabe an transparente, wettbewerbsorientierte Prinzipien zu binden.
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