Pressemitteilung | (BDI) Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.

BDI-Präsident Henkel zum Kabinettsbeschluss: Ergänzungsgesetz darf nicht hinter Forderungen der Bundesländer zurückbleiben

(Berlin) - "Das Ergänzungsgesetz zum Steuersenkungsgesetz muss die Vergünstigungen bei Firmenverkäufen 1:1 umsetzen, so wie die Bundesländer dies im Bundesrat gefordert haben." So kommentierte Hans-Olaf Henkel, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), den gestrigen Kabinettsbeschluss. Er kritisierte erneut, dass die Bundesregierung zusätzliche "Hürden" für die Personenunternehmer eingebaut habe, die in der alten Regelung nicht enthalten waren. Bei der Anwendung des halben durchschnittlichen Steuersatzes soll jetzt eine Höchstgrenze von zehn Millionen und der jeweilige Eingangssteuersatz als steuerliche Untergrenze gelten.
"Davon war im Bundesrat keine Rede", so Henkel.

Die Steuererleichterungen für Betriebsveräußerungen müssen rückwirkend für 1999 und 2000 gelten. Darüber hinaus müsse wieder eine vergleichbare Regelung für Abfindungen getroffen werden. Arbeitnehmer mit geringem Einkommen seien durch die jetzt geltende Fünftelungsregelung erheblich schlechter gestellt als früher. Eine Aufteilung der Abfindung auf fünf Jahre finde tatsächlich nicht
statt.

Die BDI-Forderung bleibe, die Senkung des Einkommensteuerspitzensatzes auf 42 Prozent vor 2005 umzusetzen. Personenunternehmen seien gegenüber Kapitalgesellschaften unvertretbar schlechter gestellt. Während die Gewinne der Kapitalgesellschaften ab 2001 mit 38,6 Prozent belastet würden, müssten Personenunternehmen in der Spitze mit bis zu 51 Prozent Gesamtsteuerbelastung rechnen. Dies sei ein erheblicher Nachteil, zumal die im Steuersenkungsgesetz beschlossene Abschaffung des § 32c EStG bereits ab 2000 einmal eine Einkommensteuerspitzenbelastung für gewerbliche Einkünfte von 43 Prozent vorgesehen hatte. "Hat die Bundesregierung ihr selbstgestecktes Ziel, alle Unternehmen unabhängig von der Rechtsform gleichmäßig zu belasten, aufgegeben?", klagt Henkel. "Wir brauchen eine weitere Annäherung der Gesamtbelastung der Gewinne und die Steuerfreistellung reinvestierter Veräußerungsgewinne von Personenunternehmen - zum Beispiel in Form einer Rücklage."

Das Steuersenkungsgesetz sei ein wichtiger Reformschritt, aber die Steuerpolitik müsse auch nach diesem Herbst auf der Agenda bleiben. ie Altlasten des deutschen Steuerrechtes müssten angepackt werden. Neben dem Außensteuerrecht und dem Umwandlungssteuerrecht sollte die Reform der Finanzverfassung endlich in Angriff genommen werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: 030/20280

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