Pressemitteilung | (BDI) Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.

BDI zum Vermittlungsverfahren "Steuerbereinigungsgesetz"

(Berlin) - Das Ergebnis des Vermittlungsverfahrens zum Steuerbereinigungsgesetz macht eine überzeugende Nettoentlastung durch die ausstehenden Unternehmenssteuerreform umso dringlicher, kommentierte Klaus Bräunig, für Steuern zuständiges Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), am Donnerstag (16.12.) in Berlin die ausgebliebenen Korrekturen der seit einem Jahr geltenden Steuerverschärfungen.



Zwar sei mit der Korrektur der Besteuerung ausländischer Schachteldividenden von 15 auf fünf Prozent ein Schritt in die richtige Richtung gemacht worden, Korrekturen anderer gravierender Eingriffe in die Gewinnermittlung der Unternehmen seien aber ausgeblieben. Dies gelte beispielsweise für die volle Besteuerung von Veräußerungsgewinnen, die Einschränkung der Teilwertabschreibung, das Abzinsungsgebot für Rückstellungen oder das unbegrenzte Wertaufholungsgebot.



Allein der kurzfristig ins Gesetz aufgenommene unbegrenzte Online-Zugriff der Finanzverwaltung auf die Buchführung der Unternehmen sei auf Drängen der Wirtschaft wieder aus dem Gesetz genommen worden. Noch sei aber nicht sicher, ob die Vorschrift nicht zu einem späteren Zeitpunkt wieder auf die Tagesordnung komme. Die steuerpolitische Bilanz nach über einem Jahr rot-grün bleibe negativ, so Bräunig. Das Steuerbereinigungsgesetz bereinige die massiven Mehrbelastungen der Wirtschaft aus dem sogenannten Steuerentlastungsgesetz nicht.

Quelle und Kontaktadresse:
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