BDI zum Vermittlungsverfahren: Steuerreform ohne starke Tarifsenkung für den Mittelstand nicht akzeptabel
(Berlin) - Anlässlich des vom Bundesrat angerufenen Vermittlungsausschusses zur Unternehmenssteuerreform machte der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) nochmals deutlich, dass er grundlegende Korrekturen für den Mittelstand bei Tarif, Optionsrecht und Besteuerung von Veräußerungsgewinnen erwartet. BDI-Hauptgeschäftsführer Ludolf von Wartenberg forderte insbesondere einen Einkommensteuertarif unterhalb der 40 Prozentmarke. Die von NRW-Finanzminister Peer Steinbrück jetzt ins Spiel gebrachte Senkung auf 43 Prozent bleibe unzureichend. Nur ein ehrgeiziger Senkungsschritt bringe Deutschland im internationalen Steuerwettbewerb spürbar nach vorne.
Die Steuerfreistellung von Veräußerungsgewinnen bei Kapitalgesellschaften sei notwendige Konsequenz des geplanten Systemwechsels vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren und dürfe nicht zur Disposition gestellt werden. Für Veräußerungsgewinne von Personenunternehmen müssten aber vergleichbare Bedingungen geschaffen werden. Der geplante Zugriff der Finanzverwaltung auf die EDV-Systeme sei zu weitgehend. Die Vorschrift sei - da kostenintensiv und auch verfassungsrechtlich bedenklich - so nicht verabschiedungsreif.
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