BDI zur Besteuerung des E-Commerce: Wettbewerbsverzerrungen bleiben bestehen
(Berlin) - Der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Besteuerung des E-Commerce sei grundsätzlich zu begrüßen, weil der Vorstoß von Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein eine erste Diskussionsgrundlage für mehr Rechtssicherheit im E-Commerce schaffe. Der BDI hält jedoch eine über den europäischen Binnenmarkt hinausgehende internationale Abstimmung aller Steuerfragen des E-Commerce für erforderlich. Nur global abgestimmte steuerliche Regelungen verhinderten
Wettbewerbsverzerrungen und ermöglichten ein ungehindertes Wachstum dieser neuen dynamischen Handelsplattformen.
Kritisch beurteilt der BDI allerdings die vorgesehene Unterscheidung der Leistungsempfänger in Unternehmer und Nicht-Unternehmer - die eine Besteuerung entweder im Bestimmungsland- oder im Ursprungsland nach sich zieht. Dadurch entstünden unübersehbare steuerliche Haftungsrisiken für die Unternehmen. Welche Auswirkungen der Richtlinienvorschlag auf den Standortwettbewerb habe, sei ebenfalls noch nicht absehbar, denn erstmalig sollen auch Anbieter aus Nicht-EU-Staaten in das europäische Umsatzsteuersystem eingebunden werden. Diese hätten aber den Vorteil, sich in einem Staat mit niedrigem Steuersatz registrieren zu lassen und damit einen entsprechenden Preisvorteil an die Endverbraucher weitergeben zu können.
Der Richtlinienvorschlag war notwendig geworden, weil das geltende europäische Umsatzsteuersystem für den E-Commerce Regelungslücken aufweist, die Wettbewerbsverzerrungen zur Folge haben.
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