Pressemitteilung | Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK) - Landesverband Nordrhein-Westfalen

BDK: Kriminalbeamte lehnen NRW-Besoldungskompromiss entschieden ab Besoldungshöhe weiter verfassungswidrig

(Düsseldorf) - "Durch die zeitliche Verzögerung gibt es für die Richter und Beamten des Landes NRW ein weiteres Mal keine 1:1-Übernahme des Tarifergebnisses, obwohl bereits vorher klar war, dass nicht einmal 1:1 ausreichen würde, um die Besoldung wieder auf ein Niveau anzuheben, das der Verfassung genügt. Der Kampf um die besten Köpfe wird daher von Jahr zu Jahr schwerer. Schon heute trennen uns teilweise zwei Besoldungsstufen von der Besoldung des Bundes. Ein Polizei- oder Kriminalkommissar mit Fachhochschulabschluss im gehobenen Dienst des Landes NRW bekommt in etwas das gleiche Gehalt wie ein Polizeimeister der Bundespolizei im mittleren Dienst.", empört sich der NRW-Landesvorsitzende des Bund Deutscher Kriminalbeamter, Sebastian Fiedler.

Fiedler hatte die Ministerpräsidentin bereits Ende März darauf hingewiesen, dass die Besoldung unabhängig von der Tarifübernahme um mindestens 10 Prozent angehoben werden müsse, um die verfassungsmäßigen Grenzen einzuhalten und NRW wieder zu einem attraktiven Arbeitgeber im Richter- und Beamtendienst zu machen.

Leider haben sich ausgerechnet die beiden großen Dachverbände DGB und DBB ohne Not eine Beruhigungspille verabreichen lassen und offenbar erneut zu allem Überfluss unterzeichnet, dass sie ihren Mitgliedern den Rechtsschutz gegen das ausgehandelte Besoldungsgesetz verweigern. Nun müssen sie folgerichtig erklären, dass alles noch hätte viel schlimmer kommen können und wir froh sein müssen, dass es die Ministerpräsidentin beim bloßen Zeigen der Folterinstrumente (Verlängerung von Wochen- oder Lebensarbeitszeit, Versorgung, Beihilfe, Personalabbau etc.) belassen hat.

"Wir müssen also für die Einstellung neuer Kollegen und dafür, dass wir nicht noch länger arbeiten müssen als ohnehin schon, ein weiteres Mal selbst bezahlen. Das ist an Perfidie kaum zu übertreffen.", sagt Sebastian Fiedler und ergänzt: "Ob das ausgehandelte Ergebnis der Verfassung genügt, deren Wahrung und Verteidigung alle Mitglieder der Landesregierung und jeder Beamte des Landes mit einem Eid beschworen haben, scheint aus dem Blick geraten zu sein. Die mehr als deutlichen Hinweise der dritten Staatsgewalt ebenso. Die Landesregierung hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die NRW-Besoldung von 2003 zu beurteilen hatte, angeblich auf heutige Verhältnisse hochgerechnet und behauptet eine verfassungsgemäße Besoldungshöhe. Die Zahlen und Berechnungen hält sie allerdings geheim. Ein Schelm wer Böses dabei denkt."

Quelle und Kontaktadresse:
Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. Landesverband Nordrhein-Westfalen (BDK) Völklinger Str. 4, 40219 Düsseldorf Telefon: (0211) 9945568, Fax: (0211) 9945569

(sy)

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