Pressemitteilung | Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. (BDSI)

BDSI und NGG einigen sich auf Tarifabschluss der Süßwarenindustrie in Hamburg/Schleswig-Holstein

(Bonn) - Der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e. V. (BDSI) und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) haben am 23.10.2024 in der dritten Verhandlungsrunde einen Tarifabschluss für die Beschäftigten in der Süßwarenindustrie im Tarifgebiet Hamburg/Schleswig-Holstein einen Tarifabschluss auf Widerruf erzielt.

Der Tarifabschluss für das Tarifgebiet Hamburg/Schleswig-Holstein umfasst folgende Elemente:

• Anschlusstarifvertrag ab dem 01.07.2024 mit einer Laufzeit von 22 Monaten bis zum 30.04.2026;
• Unveränderte Weitergeltung der Entgelte bis zum 30.09.2024;
• Erhöhung der Entgelte ab dem 01.10.2024 um 5 %, mindestens jedoch um 150,00 EUR brutto (der Mindest-Festbetrag bei Teilzeit entsprechend anteilig).
• Weitere Erhöhung der Entgelte ab dem 01.9.2025 um 2,5 %;
• Erhöhung der Auszubildendenvergütung um 100,00 EUR brutto ab dem 01.10.2024, eine weitere Erhöhung um 50,00 EUR brutto ab dem 01.09.2025;
• Kostenübernahme für das "Deutschlandticket" für die Auszubildenden, bis max. 58,00 EUR mtl., gegen Nachweis, soweit die Kostentragung nicht von anderer Stelle oder die Bereitstellung vom Arbeitgeber erfolgt;
• Gewährung einer Inflationsausgleichsprämie (IAP) in Höhe von 600,00 EUR für Vollzeitbeschäftigte (Teilzeit entsprechend anteilig nach Beschäftigungsgrad, mindestens jedoch 300 EUR), auszuzahlen spätestens mit der Abrechnung für den Monat Dezember 2024);
• Auszubildende erhalten eine IAP in Höhe von 300,00 EUR;
• Gewährung einer Erholungsbeihilfe für ArbeitnehmerInnen in Höhe von 135,00 EUR im April 2025, die im März 2025 in den Bereichen Produktion, Technik, Lager, Logistik und Labor tätig sind (insofern sie nicht mobil arbeiten können) und die am 1.4.2025 über eine ununterbrochene sechsmonatige Betriebszugehörigkeit verfügen; die Betriebsparteien können diesen Katalog auf freiwilliger Basis erweitern.
• Auszubildende werden vor den Abschlussprüfungen (AP1 und AP2) jeweils einen zusätzlichen Tag von den betrieblichen Arbeiten freigestellt, um sich auf die Prüfungen vorzubereiten.
• Der Tarifvertrag steht unter beiderseitigem Widerrufsvorbehalt mit einer Frist bis 05.11.2024.

Nach Einschätzung des BDSI handelt es sich bei dem Tarifabschluss in Hamburg/Schleswig-Holstein nach langwierigen und schwierigen Verhandlungen in insgesamt sieben Tarifgebieten der deutschen Süßwarenindustrie um einen wichtigen, aber auch schmerzhaften Kompromiss. "Beide Tarifpartner mussten deutliche Zugeständnisse machen. Die Laufzeit von 22 Monaten bringt den Unternehmen und den Beschäftigten in Hamburg/Schleswig-Holstein in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld Planungssicherheit bei den Einkommen bis April 2026.", erläutert Dr. Mario Mundorf, Tarifpolitischer Geschäftsführer des BDSI.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. (BDSI), Solveig Schneider, Leiter(in), Schumannstr. 4-6, 53113 Bonn, Telefon: 0228 26007-0

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