Pressemitteilung | Bund der Versicherten e.V. (BdV)

BdV empfiehlt Wohngebäude- und Hausratversicherung gegen Sturmschäden / Sinnvoller Schutz für drinnen und draußen

(Henstedt-Ulzburg) - Herbstzeit ist Sturmzeit: Orkane, Hurrikans und heftige Winde fegen in dieser Jahreszeit nicht nur über ferne Länder. Auch hier zu Lande werden durch Herbststürme Dächer abgedeckt, Fassaden beschädigt oder Bäume entwurzelt. Da fragen sich Hauseigentümer und Mieter gleichermaßen, wie sie ihre Häuser, Wohnungen und den eigenen Hausrat wirksam schützen können. Bianca Höwe vom Bund der Versicherten (BdV) rät zum Abschluss einer Wohngebäude- und einer Hausratversicherung. Aus der Kombination beider Versicherungen ergibt sich für Eigenheim oder Wohnung ein sinnvoller Schutz für "drinnen und draußen".

Die Wohngebäudeversicherung sichert äußere Schäden durch Sturm am Haus ab. Dazu gehören unter anderem Fassaden, Fenster, Türen und das Dach. Versichert sind zudem allen Anbauten und Installationen, die fest mit dem Gebäude verbunden sind. Dazu zählen beispielsweise die Außenjalousien. BdV-Geschäftsführerin Lilo Blunck: ,,Aber Achtung! Die Versicherung tritt bei Sturm erst ein, wenn, nach Wortlaut der Bedingungen 'eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8' vorgeherrscht hat“.

Der BdV rät, im Falle eines Falles alles zu sammeln, was den "Sturm nachweisen" kann. So kann es nach Einschätzung von Lilo Blunck hilfreich sein, Artikel der lokalen Zeitungen über das Sturmereignis aufzubewahren, um zu dokumentieren, dass das Unwetter auch an anderen Gebäuden Schäden angerichtet hat.

Auch die Hausratversicherung kann bei Sturmschäden möglicherweise zur Schadensregulierung herangezogen werden, wenn Hausrat innerhalb des geschlossenen Gebäudes beschädigt worden ist. Das trifft zu, wenn etwa der Sturm ein Loch ins Dach gerissen hat und Möbel sowie Einrichtungsgegenstände durch eindringendes Regenwasser in Mitleidenschaft gezogen worden sind. Aber auch vom Mieter außen angebrachte Markisen und Satellitenschüsseln sind mitversichert. Ob weiterer Hausrat wie Gartenmöbel, Balkonkästen oder Sonnenschirme mitversichert sind, sollte durch einen Blick in die Versicherungsbedingungen geklärt werden.

Der BdV empfiehlt für den Schadensfall:
- Informieren Sie umgehend Ihre Versicherungsgesellschaft
- Reparaturen erst nach Abstimmung mit der Versicherung veranlassen
- Dokumentieren Sie den Schaden vor der Beseitigung mit Fotos oder Beweisstücken
- Unverzügliche Schadensabwehr müssen Sie einleiten, wenn höhere Folgeschäden drohen.

Lilo Blunck: ,,Bevor Sie sich für den Abschluss der Versicherungen entscheiden, vergleichen Sie die Angebote verschiedener Gesellschaften kritisch. Das heißt, nicht nur die Beiträge, sondern auch die Qualität der Versicherungsbedingungen“.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V. Pressestelle Postfach 11 53, 24547 Henstedt-Ulzburg Telefon: (04193) 99040, Telefax: (04193) 94221

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