BdV erwartet Urteil auf von ihm angeregte Verfassungsbeschwerden / Endlich Legalen Betrug beenden
(Henstedt-Ulzburg) - Versicherungsnehmer müssen wissen, wie viel Geld ihnen aus Überschüssen ihrer Lebensversicherungen zusteht. Bisher werden sie von den Gesellschaften darüber im Unklaren gelassen. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) in Henstedt-Ulzburg hat deshalb zusammen mit Mitgliedern, Wissenschaftlern und Anwälten seit 1994 sechs Verfassungsbeschwerden veranlasst. Am 27. Oktober gibt es dazu eine nicht nur von der Versicherungswirtschaft mit Spannung erwartete Karlsruher Entscheidung. BdV-Geschäftsführerin Lilo Blunck: Dieses Urteil ist sehr wichtig, weil Verbraucher seit vielen Jahren verfassungswidrig behandelt werden. Schon seit 1982 darf der BdV diese Zustände als legalen Betrug bezeichnen.
Grundsätzlich mangele es bei der Überschussermittlung und -verteilung an vorbeugender Kontrolle. Nach der Öffnung des deutschen Versicherungsmarktes 1994 auch für europäische Anbieter sind viele Kompetenzen der Versicherungsaufsicht entfallen. Seither ist die Präventive Kontrolle von Allgemeinen Versicherungsbedingungen und von Prämien nicht mehr möglich, bemängelt Geschäftsführerin Blunck.
Davor sei es noch denkbar gewesen, dass Überschussermittlung und Überschussverteilung durch die Genehmigung von Geschäftsplänen beim Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen geregelt wurden. Allerdings sei auch dieses Verfahren in vielen Punkten kritikwürdig gewesen. Dem BdV habe es schließlich Anlass zur Verfassungsbeschwerde gegeben.
Es kommt darauf an, die Maßstäbe bei der Verteilung von Überschüssen an die Versicherungsnehmer einerseits und die Unternehmensgewinn-Ausschüttung an die Aktionäre andererseits ins Lot zu bringen. Auch Stille Reserven sind dabei nicht außer Acht zu lassen, meint Lilo Blunck, Zugespitzt ließe sich sagen, dass die Rücklagen nur für den Versicherungsnehmer still sind. Er weiß nichts und bekommt, wenn überhaupt, wenig von den Stillen Reserven. Die Aktionäre hingegen sind auf Grund diverser Vorschriften bestens informiert und profitieren von ihnen.
Der BdV verspricht sich von der Karlsruher Entscheidung Aufwind bei der Beseitigung undurchschaubarer Versicherungsbedingungen und damit, sowohl für Alt- wie auch für Neu-Verträge, die zwingende Beantwortung der Frage, wie Überschüsse zu Stande kommen und wie sie verteilt werden. Außerdem hofft der Verein auf Rückenwind aus Karlsruhe für ein verbrauchergerechtes Versicherungsrecht. Angesichts des Rückzuges aus der gesetzlichen Alters- und Krankenvorsorge sei das besonders wichtig.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V.
Postfach 11 53, 24547 Henstedt-Ulzburg
Telefon: 04193/99040, Telefax: 04193/94221
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