Pressemitteilung | Bund der Versicherten e.V. (BdV)

BdV erzielt Einigung mit Deutscher Familienversicherung / Kampf für Verbraucher hat sich gelohnt

(Henstedt-Ulzburg) - Der Bund der Versicherten (BdV) schreibt weiterhin Erfolgsgeschichte im Kampf um mehr Verbrauchergerechtigkeit: Bis vor Kurzem bewarb die Deutsche Familienversicherung ihre Zahnzusatzversicherung mit einem täglichen Kündigungsrecht. Dieses wurde im Kleingedruckten allerdings erheblich eingeschränkt, sobald der Kunde Leistungen beanspruchte. Wegen dieser überraschenden Klausel verklagte der BdV die Versicherung nach vorheriger Abmahnung. Thorsten Rudnik, BdV-Vorstandsmitglied: "Erreicht wurde nun ein für den Verbraucher zufriedenstellender Vergleich."

Nahm ein Kunde seine Zahnzusatzversicherung bei der Deutschen Familienversicherung in Anspruch, war sein tägliches Kündigungsrecht für zwölf Monate ausgeschlossen. Musste er in dieser Zeit einen weiteren Versicherungsfall melden, begann die Frist von Neuem zu laufen. Das konnte sich im ungünstigsten Fall bis zu 36 Monate hinziehen.

Diese Klausel stand den Werbeaussagen der Gesellschaft entgegen. Denn die Deutsche Familienversicherung warb mit einem täglichen Kündigungsrecht. Außerdem griff der BdV eine zweite Regelung an: Machte die Deutsche Familienversicherung während der Zeit, in der das Kündigungsrecht für den Kunden ausgeschlossen war, selber von ihrem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch, verlangte sie den Beitrag bis zum Ende der jeweiligen Kündigungssperrzeit - also maximal für 36 Monate. Thorsten Rudnik: "Wir hielten diesen Schadensersatz für rechtswidrig und haben uns auch hier für eine verbraucherfreundlichere Regelung eingesetzt."

Trotz Abmahnung und weiterer Frist, um die eigene Position zu überdenken, zeigte sich die Deutsche Familienversicherung zunächst uneinsichtig. Am Ende hat sich der Einsatz des BdV jedoch gelohnt. Die Deutsche Familienversicherung lenkte schließlich ein: Das tägliche Kündigungsrecht ist nach einem Versicherungsfall zwar weiterhin für zwölf Monate ausgeschlossen. Die Kündigungssperrfrist gilt aber nur noch in den ersten 24 Monaten - und nicht mehr darüber hinaus. Bestand der Vertrag schon 30 Monate, entfällt diese Kündigungssperrzeit gänzlich.

Vorstandmitglied Rudnik: "Besonders erfreulich ist zudem, dass die Versicherung im Falle der außerordentlichen Kündigung jetzt keinen - unseres Erachtens rechtswidrigen - Schadensersatz mehr erhebt. Außerdem wurde der Online-Auftritt der Versicherung angepasst und die Regelung des täglichen Kündigungsrechts ist übersichtlicher und klarer. Er merkt weiter an: "Dieser Fall zeigt, dass man Streitigkeiten nicht unbedingt vor Gericht beenden muss, sondern sich auch gütlich einigen kann. Es wäre schön, wenn sich andere Versicherungsgesellschaften ähnlich kooperativ zeigen würden, wie die Deutsche Familienversicherung."

Der Bund der Versicherten ist mit mehr als 52.000 Mitgliedern Deutschlands größte Verbraucherschutzorganisation für private Versicherungsfragen. Er führt Musterprozesse von grundlegender Bedeutung, um für mehr Verbrauchergerechtigkeit zu sorgen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V. (BdV) Pressestelle Tiedenkamp 2, 24558 Henstedt-Ulzburg Telefon: (04193) 99040, Telefax: (04193) 94221

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