Befristete Beschäftigungsverhältnisse nicht nur erhalten, sondern ausbauen
(Berlin) - Befristete Beschäftigungsverhältnisse nach dem Beschäftigungsförderungsgesetz müssen künftig auch für einen längeren Zeitraum als zwei Jahre vereinbart werden können. Dadurch würde ihre positive Arbeitsmarktwirkung zusätzlich gesteigert, erklärte die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände.
Außerdem sollten befristete Arbeitsverhältnisse bereits ab dem 50. Lebensjahr - und nicht wie heute erst ab dem 60. Lebensjahr für eine zeitlich unbeschränkte Dauer vereinbart werden können. Bereits ab diesem Lebensalter sind die Wiedereinstiegschancen für Arbeitslose erheblich verringert. Durch die erweiterte Befristungsmöglichkeit würden vorhandene Einstellungshemmnisse gesenkt und damit die Aussichten Arbeitsloser auf einen neuen Arbeitsplatz verbessert. Befristete Arbeitsverhältnisse haben bei jüngeren Arbeitnehmern zu den Erfolgen bei der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit wesentlich beigetragen. Dieselbe positive Wirkung ließe sich bei der arbeitsmarktpolitischen Problemgruppe der älteren Arbeitnehmer erreichen.
Über die Hälfte der 1999 geschaffenen 550.000 zusätzlichen Arbeitsplätze entfällt laut Mikrozensus auf befristete Beschäftigungsverhältnisse. Ein Verzicht auf dieses erfolgreiche Arbeitsmarktinstrument wäre daher unverantwortlich. Der Gesetzgeber ist jetzt gefordert, die Ende dieses Jahres auslaufende Regelung über befristete Beschäftigungsverhältnisse unbefristet zu verlängern und auszubauen.
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