Bei der Ausführung von Hartz IV auch auf Verwerfungen achten
(Schwerin) - Am Rande der heutigen (31. August) Pressekonferenz zum Landesausführungsgesetz zur Arbeitsmarktreform Hartz IV und der weiteren Arbeit am Gesetz wies der Präsident der Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V., Klaus Hering, darauf hin, dass auch mögliche Verwerfungen und negative Begleiterscheinungen von vornherein unterbunden werden müssen.
Als Beispiel nannte Hering Wettbewerbsverzerrungen durch die so genannten Ein-Euro-Jobs: "Wenn Städte und Gemeinden tatsächlich dazu übergehen, mit diesem Instrument die Pflege von Grünanlagen oder die Bewachung von Straßenbahnen und Innenstädten zu organisieren, würde diesen Wirtschaftszweigen ihr Markt genommen. Entlassungen und Insolvenzen wären die Folge."
Jörg Althaus, Vorsitzender der Landesgruppe des Bundesverbandes Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen, verweist auf die Vorschriften der Gewerbeordnung: "Es darf nicht über die Hintertür dazu kommen, dass die Kommunen die gesetzlichen Zugangsbedingungen für das Wach- und Sicherheitsgewerbe aushebeln und fachfremde und möglicherweise unmotivierte Personen diese Aufgaben übernehmen."
Ähnliche Sorgen hat Björn Schwake, Geschäftsführer des Fachverbands Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau: "Der kommunale Haushalt wird im Bereich der Pflege von Grünanlagen gnadenlos zusammengestrichen und ALG II-Empfänger losgeschickt, um mit Steuergeldern finanzierte Grünanlagen durch unqualifizierte Arbeiten tot zu pflegen. Zahlreiche Unternehmen werden durch diese Art von staatlicher Beschäftigung dicht machen und noch mehr Arbeitslose produzieren."
Als Lösung schlägt Hering vor, bei der Schaffung wettbewerblich einwandfreier Arbeitsgelegenheiten die betroffenen Fach- und Arbeitgeberverbände einzubeziehen und einen Beirat vorzuschalten: "Der Zusammenarbeit zwischen den Arbeitgebern und ihren Interessenvertretern und der Arbeitsverwaltung kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Bei der Bundesagentur für Arbeit hat sich diese Mitwirkung bewährt. Ein ähnliches System und die Notwendigkeit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Fach- und Arbeitgeberverbände ist auch bei der Abwicklung des ALG II im Land notwendig und sollte im Landesdurchführungsgesetz verankert werden."
Bei den Vermittlungsversuchen der Job-Centren sollte zudem organisiert werden, dass Betriebe, deren Personalbedarf bereits gedeckt ist und die dies gemeldet haben, von der Vermittlungsliste zeitweise gestrichen werden.
"Beide Seiten werden somit von zeitaufwendigen Telefonaten und Vermittlungsversuchen befreit," so Hering abschließend.
Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Eckdrift 93, 19061 Schwerin
Telefon: 0385/6356100, Telefax: 0385/6356151
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