Pressemitteilung | Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V. (DGE)

Bei Erbschaft vom Onkel freut sich der Staat - Je weitläufiger die Verwandtschaft desto höher die Steuer

(Bonn) - „Zu mehr steuerlicher Planung und Vorsorge“ hat der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V. (DGE), Wolfgang Kastner, alle Personen aufgefordert, die ihr Erbe weitläufigen Verwandten vermachen wollen.

Aufgrund der Einstufung dieses Personenkreises in die höchste Steuerklasse seien mit der Erbschaft erhebliche steuerliche Belastungen verbunden, die bei mehr steuerlicher Kenntnis ganz vermieden oder erheblich gemildert werden könnten, erklärte Kastner. Insbesondere Lebensgefährten, die sich gegenseitig zu Erben einsetzen wollten, mahnte er zu vorheriger steuerlicher Beratung. So löse z. B. eine Erbschaft oder ausgezahlte Lebensversicherung von 300.000,00 EUR bei Lebensgefährten eine Steuer von 85.492,00 EUR aus, die ganz vermieden werden könnte, wenn die Lebensgefährten vorher noch geheiratet hätten.

Ähnlich verhielte sich der Sachverhalt, wenn einem weitläufigen Verwandten etwas vermacht werde. Vermacht z. B. der reiche Onkel seinem Großneffen ein Mehrfamilienhaus im (Steuer-) Wert von 400.000,00 EUR, hat dieser dafür eine Erbschaftsteuer von fast 115.000,00 EUR zu entrichten, was nicht selten zu einem (Zwangs-) Verkauf führe. Hätte der Onkel den Großneffen vor seinem Tode dagegen noch adoptiert, hätte dieser als leibliches Kind nur eine Steuer von 21.450,00 EUR entrichtet, Steuerersparnis 93.550,00 EUR!

Aber auch nach dem Tode warnte vor vorschneller Erbschaftsannahme, wenn diese von einem weitläufigen Verwandten herrühre. Wird das Haus im vorgenannten Fall z. B. der einzigen Schwester vermacht, bezahlt diese eine Erbschaftsteuer von rd. 85.734,00 EUR. Schlägt sie dagegen die Erbschaft binnen sechs Wochen beim Notar oder Gericht aus und fällt dieses dadurch aufgrund gesetzlicher Erbfolge ihren drei Kindern an, so zahlen diese aufgrund mehrfacher Ausnutzung der Freibeträge und verminderter Steuerprogression insgesamt nur rd. 62.750,00 EUR Steuern, Ersparnis rd. 23.000,00 EUR.

Weitere Steuertips und Mustertestamente enthalten die vom DGE-Präsident Wolfgang Kastner herausgegebenen Ratgeber „Sterben macht Erben“ und „Sterben und Steuern“, die zum Preis von jeweils 8,00 EUR zuzüglich je 1,10 EUR Versandspesen direkt bei DGE-Geschäftsstelle, Simrockallee 27, 53173 Bonn, schriftlich bestellt werden können.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V. Simrockallee 27 53173 Bonn Telefon: 0228/935570 Telefax: 0228/9355799

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