Beim Shoppen auf Schritt und Tritt überwacht / Per Offline-Tracking können Verbraucher über ihr Smartphone identifiziert werden / Repräsentative Umfrage: Mehr als die Hälfte der Verbraucher fordert hier ein komplettes Verbot / Nach dem aktuellen Entwurf zur ePrivacy-Verordnung wären Verbraucher beim Offline-Tracking nicht ausreichend geschützt
(Berlin) - Die EU-Institutionen verhandeln zurzeit die Reform der ePrivacy-Verordnung. Schon heute können einzelne Menschen über ihr Smartphone zum Beispiel von Geschäften identifiziert werden. Das könnte in Zukunft zum Alltag gehören, denn die geplante EU-Verordnung setzt dieser Praxis keine Grenzen.
"Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland sehen das Offline-Tracking sehr kritisch. Die Bundesregierung sollte sich im Europäischen Rat dafür einsetzen, dass die Interessen der Verbraucher berücksichtigt werden. Der aktuelle Entwurf der ePrivacy-Verordnung schützt Verbraucher in diesem Punkt unzureichend", sagt Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).
Mehr als die Hälfte der Verbraucher (54 Prozent) fordert ein komplettes Verbot von Offline-Tracking, wie eine aktuelle repräsentative Umfrage von forsa im Auftrag des vzbv zeigt. Der aktuelle Entwurf der EU-Kommission sieht für das Offline-Tracking jedoch noch nicht einmal Widerspruchsmöglichkeiten vor.
Quelle und Kontaktadresse:
(vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Pressestelle
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