Pressemitteilung | Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)

Bericht der Bundesregierung an den Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages unterstreicht die Ineffizienz deutscher Mautkontrollen

(Frankfurt am Main) – Presseberichten zufolge soll das Bundesverkehrsministerium in einem Bericht an den Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages dargelegt haben, auf Grund der geringen „Mautprellerquote“ sei eine Erhöhung der Kontrollquote im deutschen Mautsystem nicht erforderlich und unter den gegebenen Umständen sogar unwirtschaftlich. Dieser Darstellung widerspricht der BGL im Hinblick auf den von ihm durchgeführten Mautkontrolltest entschieden.

Wie bereits berichtet (vgl. Pressemeldung vom 7. 7. 2005) hat sich das Mautkontrollsystem im automatischen Bereich als „nahezu blind“ erwiesen. Von 145 „mautfreien“ Fahrten über die deutschen Autobahnen wurden lediglich 5 als sog. „Schlechtzahler“ identifiziert. Nur zwei davon waren im automatischen Verfahren entdeckt worden, während die restlichen drei durch BAG-Kontrolltrupps gestellt wurden.

Aber nicht nur der BGL-Test zur Funktionsfähigkeit des Mautkontrollsystems lässt die Ineffizienz deutscher Mautkontrollen aufscheinen. Anlässlich der Maut-Zwischenbilanz legte das BMVBW Zahlen zu den tatsächlich durchgeführten Kontrollen vor. Danach wurden im Mai 2005 ca. 15 000 „neue Vorgänge“ zur Mautüberprüfung im automatischen System und 5 400 aus Straßenkontrollen angelegt. Die Anzahl erlassener Bußgeldbescheide lag dagegen nur bei 1.119. Davon wurden 1.016 rechtskräftig mit einer Gesamtbußgeldsumme von 114.531,45 EUR. Das durchschnittliche Bußgeld erreicht somit 113,-- EUR.

Die Höhe des durchschnittlichen Bußgelds und die Zahl der festgestellten Verstöße im System steht offenkundig in einem krassen Missverhältnis. Dies könnte darauf zurückzuführen sein, dass speziell im automatischen System eine große Anzahl von Fahrzeugen als „Mautpreller“ geortet wird, obgleich sich bei den nachträglichen Anhörungsverfahren die ordnungsgemäße Entrichtung der Maut herausstellt. Wenn das im Mai festgestellte Verhältnis zwischen „neuen Vorgängen“ und tatsächlich ergangenen Bußgeldbescheiden mit 20.000:1.000 repräsentativ sein sollte, muss insgesamt die Effizienz des Kontrollsystems hinterfragt werden.

Eine Gegenrechnung zeigt, wie viel Geld Vater Staat wohl insgesamt verloren geht. Die Anzahl der errechneten mautpflichtigen Fahrten, die dem Haushaltsansatz zu Grunde liegen, basiert auf Schätzungen des Jahres 1998. Seitdem hat der Straßengüterverkehr um fast 25 Prozent (95 Mrd. tkm) zugenommen. Diese zusätzlichen Verkehrsleistungen sind im Haushaltsvoranschlag nicht enthalten. Es ist bis heute unklar, wie viel von diesen zusätzlichen Verkehrsleistungen auf Nebenstraßen abgewickelt werden und welcher Anteil auf Grund von Mängeln im Kontrollsystem als Schwarzfahrer unterwegs ist. Und selbst wenn es so sein sollte, dass tatsächlich die Schwarzfahrerquote nur 2 Prozent beträgt, ist die Behauptung, striktere Kontrollen brächten nichts, schlichtweg falsch. Nach den bisherigen Ermittlungen werden arbeitstäglich zwischen 600 000 und 700 000 mautpflichtige Fahrten durchgeführt. Unter Zugrundelegung einer Schwarzfahrerquote von nur 2 Prozent wären täglich 12.000 bis 14.000 Fahrzeuge ohne Erfüllung der Gebührenpflicht unterwegs. Unter Zugrundelegung des „mageren Bußgelds“ von durchschnittlich 113,-- EUR sind dies pro Kontrolltag Bußgelder in Höhe von 1,35 bis 1,6 Mio. EUR. Auf das Jahr hochgerechnet errechnet sich hieraus bei 300 vollen Kontrolltagen eine Summe von 405 bis 475 Mio. EUR allein an Bußgeldeinnahmen. Hinzu käme das Einkassieren der hinterzogenen Maut, die bei durchschnittlich 30,-- EUR pro Fahrt liegen dürfte. Also noch einmal 108 bis 125 Mio. EUR. Aber, wer außer der Bundesregierung, glaubt angesichts der real erzielten Mauteinnahmen an eine Mautprellerquote von 2 Prozent?

Wohlgemerkt, die vom BGL durchgeführte Modellrechnung basiert auf amtlichen Zahlen. Wie dem Verkehrsausschuss unter diesen Bedingungen erklärt werden kann, das Hochfahren der Mautkontrollen sei unwirtschaftlich, bleibt unerklärlich. Es sei denn, man räumt endlich ein, dass das Mautkontrollsystem zu viele „Pseudomautpreller“ in das Ahndungssystem stellt, die im Nachhinein als „Gutzahler“ identifiziert werden. Dann wäre in der Tat ein Hochfahren der Mautkontrollen sinnlos, weil die Datenzentrale in einem Wust von Ordnungswidrigkeiten versinken würde, die ausgehen wie das „Hornberger Schießen“. Offenbar zieht man es vor, lieber nicht so genau hinzusehen und weiterhin die Geschichte von den funktionierenden Kontrollen und den wenigen Mautprellern zu erzählen. Nur, die Realität müsste bald auch die Bundesregierung einholen, meint der BGL. So wie es jetzt aussieht, sind die ehrlichen Mautzahler nicht nur die „Dummen“, sondern auch die für dumm verkauften.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL) Breitenbachstr. 1, 60487 Frankfurt Telefon: 069/79190, Telefax: 069/7919227

NEWS TEILEN: