Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)

Berufsbildungsreform springt zu kurz

(Berlin) - Der Deutsche Bundestag hat heute das Berufsbildungsreformgesetz verabschiedet. Dazu erklärt Otto Kentzler, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): "Das Reformgesetz bewahrt das erfolgreiche duale Ausbildungssystem als betriebsnahes Ausbildungskonzept in seinen Grundstrukturen. Dies begrüßt das Handwerk ebenso wie die neu eröffneten Spielräume für eine stärkere Differenzierung der Ausbildung, beispielsweise durch Vermittlung von Zusatzqualifikationen. Eine wichtige Weichenstellung für die Internationalisierung handwerklicher Berufsbildung ist die Möglichkeit, Teile der Ausbildung künftig im Ausland durchzuführen.

Das Gesetz trägt auch der Forderung der Wirtschaft Rechnung, eine freiwillige regionale Vernetzung der Akteure der beruflichen Bildung zu unterstützen - was mit großem Erfolg bereits im Rahmen des nationalen Ausbildungspaktes praktiziert wurde. Gegen die drohende Verschulung der beruflichen Bildung durch Gleichstellung von schulischen und dualen Ausbildungsgängen haben sich Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften erfolgreich gewehrt. Die Länder können jetzt entsprechende Rechtsverordnungen nur erlassen, wenn die schulischen Bildungsgänge strukturell an anerkannte Ausbildungsberufe angelehnt sind. Sie müssen sich darüber hinaus mit den Sozialpartnern auf Landesebene über die Gleichstellung abstimmen.

Insgesamt springt das Reformgesetz aber zu kurz. Ausbildungshemmnisse werden im Berufsbildungsreformgesetz nicht im erforderlichen Umfang abgebaut. So wurde beispielsweise die Chance vertan, leistungsschwächeren Jugendlichen über eine Stärkung der Stufenausbildung einen besseren Einstieg in Ausbildung und Qualifizierung und damit in eine Berufskarriere zu ermöglichen.

Auf die Handwerkskammern kommt mit dem neuen Gesetz erheblicher zusätzlicher Kosten- und Organisationsaufwand zu. Sie müssen ab 2007 eine deutlich aufwändigere Berufsbildungsstatistik führen, was zu erheblichen Kostensteigerungen und entsprechender Belastung der Kammerhaushalte führen wird. Darüber hinaus erhalten die Beauftragten der Lehrer im Berufsbildungsausschuss der Kammern ein eingeschränktes Stimmrecht. Die Berufsschulen können damit künftig Einfluss auf Entscheidungen nehmen, die in erster Linie die Ausbildungsbetriebe und ihre Auszubildenden betreffen. Das höhlt die Kammern als Selbstverwaltungseinrichtungen einmal mehr aus."

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH) Mohrenstr. 20/21, 10117 Berlin Telefon: 030/20619-0, Telefax: 030/20619-460

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