Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

Berufsbildungsreform verspielt Chance zur Stärkung der betrieblichen Ausbildung

(Berlin) - Die Chance, mit der Reform des Berufsbildungsrechts die bedarfsorientierte und praxisnahe betriebliche Ausbildung zu stärken und Hemmnisse abzubauen, wurde weitgehend vertan, erklärte die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände am 27. Januar in Berlin. Mit dem heute vom Bundestag verabschiedeten Berufsbildungsreformgesetz wurde die von den Arbeitgebern geforderte gesetzliche Flexibilisierung der Ausbildungsvergütungen ebenso wenig in Angriff genommen, wie die Ausdehnung der restriktiven Beschäftigungszeiten der Jugendlichen oder die Sicherung der Entscheidungsfreiheit der Unternehmen bei der Übernahme von Ausbildung in Beschäftigung.

Stattdessen verbaut das Gesetz leistungsschwächeren Jugendlichen bewährte Zugänge zum Ausbildungsmarkt, indem es die Stufenausbildung de facto abschafft. Künftig ist es den Betrieben nicht mehr möglich, Lehrlinge zunächst über eine zweijährige erste Stufe zu einem Ausbildungsabschluss zu führen und anschließend aufgrund der Leistungen und des Bedarfs zu entscheiden, ob eine weitere Ausbildung sinnvoll und möglich ist. Wenn künftig jeder Vertrag über die vollen drei Jahre abgeschlossen werden müsste, dann wäre diese Hürde für viele Jugendliche zu hoch. Der Bundesrat steht jetzt in der Verantwortung, diese verhängnisvolle Fehlentwicklung noch zu stoppen.

Zu begrüßen ist, dass die Einführung zusätzlicher, flächendeckender regionaler Berufsbildungskonferenzen wieder gestrichen wurde. Sie hätten nur zusätzliche Bürokratie und angesichts der überall vor Ort funktionierenden Pakte und Bündnisse für Ausbildung unnötige Parallelstrukturen bedeutet. Auch bei der Zulassung von Absolventen vollzeitschulischer Bildungsgänge zur Kammerprüfung sind einige Verbesserungen erreicht worden. Die Entscheidung, für welche schulischen Bildungsgänge die Zulassung möglich ist, wird an Bedingungen geknüpft und muss im Benehmen mit den Sozialpartnern erfolgen. So kann sichergestellt werden, dass sich die schulische Ausbildung nicht völlig am Bedarf vorbei entwickelt, erklärte die BDA.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: 030/20330, Telefax: 030/20331055

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